Bauverfahren

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Amtssprache
Andere Bezeichnung Baubewilligungsverfahren
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Bauunterlagen, Baukonsens, Bauplan, Bauordnung
Quelle
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Letzte Änderung am 21.01.2022 durch WIEN1.lanm08gat

Das Bauverfahren ist ein administrativer Vorgang, dessen Ziel die Bewilligung eines Bauvorhabens ist. In heutiger Zeit wird unterschieden zwischen geringfügigen (anzeige- und bewilligungsfreien) Bauvorhaben, anzeigepflichtigen Bauvorhaben und bewilligungspflichtigen Bauvorhaben.[1]

Im Bauverfahren sind mehrere Schritte zu beachten, die sich auch in den jeweiligen Bauordnungen niederschlagen. Beispielhaft seien hier im Folgenden die Bestimmungen aus der Bauordnung von 1859 angeführt.[2]

Baulinie und Niveau

Noch vor dem Ansuchen um Baubewilligung für einen Neu-, Zu- oder Umbau ist bei der Behörde um amtliche Bekanntgebung der Baulinie und des Niveaus anzusuchen. Dabei sind ordnungsgemäß verfasste Situations- und Niveaupläne einzureichen. Gerade bei Neubauten ist die Ermittlung der aktuell gültigen Baulinie und des Niveau wichtig, da es in Bezug auf die Lage etwaiger Vorgängerbauten zu Verschiebungen gekommen sein kann.

Grundabteilungen

Die Abteilung eines Grundes auf Bauplätze muss im Vorfeld behördlich genehmigt werden. Hierfür sind Landtafel- oder Grundbuchsauszüge vorzulegen. Im Abteilungsentwurf ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass Straßen geradlinig verlaufen und der erforderliche Grund zur Straßenherstellung eingeplant ist. Auch die Errichtung der Kanalisation ist zu berücksichtigen.

Baubewilligung

Für Neu-, Zu- und Umbauten sowie für wesentliche Verbesserungen oder Abänderungen ist die Einholung einer Bewilligung erforderlich. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Feuersicherheit gelegt, etwa wenn es um Einmündungen von Koch- oder Zimmerheizungen in neue oder fremde Rauchschlote geht. Geringfügige bauliche Ausbesserungen oder Abänderungen sind lediglich anzuzeigen.

Im Rahmen des Ansuchens um Baubewilligung sind die Eigentumsrechte am Baugrund darzulegen.

Der Bauplan hat mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Dies ist zum einen die Situation des Baues nach allen Seiten samt aller vorhandenen alten oder benachbarten Gebäude, sofern diese anstoßend sind. Zum anderen sind der Grundriß und Durchschnitt aller Stockwerke samt Keller und Dachboden darzustellen. Auch die Fassade des Gebäudes ist ersichtlich zu machen.

Nachbarn sind vom geplanten Bau in Kenntnis zu setzen.

Bau

Im Rahmen der Umsetzung des Baus sind ebenfalls eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Darunter fallen Regeln zur Wahl des Materials, seiner Beschaffenheit und Lagerung, aber auch zur Sicherheit des Bauplatzes und der Bauarbeiter.

Einzelnachweise