Syndicus

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Daten zum Begriff

Zur Führung ihrer Rechtsgeschäfte und ihrer Prozesse verfügte die Stadt Wien bereits im 16. Jahrhundert nachweislich über eigene Rechtsanwälte, die so genannten Syndici (erste Erwähnung 1580). Ab der Mitte des 17. Jahrhunderts führte der Stadtschreiber, der über eine abgeschlossene juridische Ausbildung verfügen musste, den Titel "Syndicus".


Literatur

  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 134 f.