Lehenspropst
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1) Kirchlicher Funktionär, der im Namen eines Hochstifts (Gesamtheit der welt…“)
Daten zum Eintrag
Lehenspropst.
1) Kirchlicher Funktionär, der im Namen eines Hochstifts (Gesamtheit der weltlichen Besitzungen eines Bistums) dessen Lehensgüter in einem bestimmten Sprengel verwaltete. Dompropst.
2) Lehensrecht.