Einlösungsscheine

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Daten zum Begriff


Als Einlösungsschein wurde das Papiergeld nach dem Staatsbankrott von 1811 bezeichnet.

Einlösungscheine bildeten die Grundlage der neuen Währung (Wiener Währung) und waren das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. Mit einem Patent von 20. Februar 1811 (das später auch als „Bankrottpatent“[1] bezeichnet wurde) wurden das bisherige Papiergeld, die Bancozettel mit 15. März 1811 auf ein Fünftel ihres Kurses herabgesetzt und dadurch der Papiergeldumlauf auf 20 % seines bisherigen Umfang auf 212 Millionen Gulden vermindert. Der quantitätstheoretische Gedanke dahinter war, dass die Papiergeldmenge reduziert werde und sich der Wert des Papiergeldes wieder an den Silberpreis annähere.

Bis 31. Jänner 1812 bildeten die Einlösungsscheine gemeinsam mit den Bacozetteln als Wiener Währung die einzige inländische Valuta, ab 1. Februar 1812 waren sie die einzige inländische Währung in Österreich. Ab 1813/14 wurden sie durch die Antizipationsscheine ergänzt.

1816 wurde die "privilegirte oesterreichische Nationalbank" gegründet, der die Einlösung der Einlösungs- und Antizipationsscheine übertragen wurde.

1847 waren nur mehr 7,5 Millionen Gulden Wiener Währung (was 3 Millionen in Konventionsmünze entsprach) in Umlauf, 1858 wurden schließlich die letzten Banknoten eingezogen.

1816 löste die Konventionsmünze die Wiener Währung ab. Der Kurs zwischen Wiener Währung und Konventionsmünze lag bei 2,5 zu 1: 250 Gulden W.W. = 100 Gulden Konventionsmünze.

Literatur

  • Clemens Jobs/Hans Kernbauer: Die Bank. Das Geld. Der Staat. Nationalbank und Währungspolitik in Österreich 1816–2016. Frankfurt: Campus 2016
  • Rudolf Geyer: Münze und Geld. Maß und Gewicht in Nieder- und Oberösterreich. Wien: Ueberreuter 1938.
  • Günther Probszt: Österreichische Münz- und Geldgeschichte. Von den Anfängen bis 1918. Wien/Köln/Graz: Böhlau 1973.

Referenzen

  1. Clemens Jobs/Hans Kernbauer: Die Bank. Das Geld. Der Staat. Nationalbank und Währungspolitik in Österreich 1816–2016. Frankfurt: Campus 2016, S. 31.