EU
EU (Europäische Union). Aus der 1952 begründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der 1958 begründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) entstand 1967 durch Fusionsvertrag die Europäische Gemeinschaft (EG), die 1993 in "Europäischen Union" (EU) umbenannt wurde.
Als wirtschaftliches Gegengewicht hatten sich sieben europäische Staaten (neben Österreich England, Portugal, Dänemark, Norwegen, Schweden und die Schweiz) 1960 zur EFTA (European Free Trade Association) zusammengeschlossen, Finnland, Island und Liechtenstein folgten später. 1973 wechselten England und Dänemark, 1986 Portugal und 1995 (mit Österreich) Schweden und Finnland zur Europäischen Gemeinschaft, sodass nur Norwegen und Island sowie die Schweiz und Liechtenstein Mitglieder der EFTA blieben.
Österreich stellte am 17. Juli 1989 den Antrag auf Vollmitgliedschaft; am 1. Februar 1993 begannen in Brüssel die Beitrittsverhandlungen, am 12. Juni 1994 gab die Österreichische Bevölkerung in einer Volksabstimmung ihre Zustimmung (65,8 Prozent Ja-Stimmen) zum Beitritt, der mit 1. Jänner 1995 vollzogen wurde. Seither hat die Europäische Union 15 Mitglieder: Neben Österreich sind dies Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg (die ältesten sechs Mitglieder) sowie Spanien, Portugal, Großbritannien, Irland, Griechenland, Schweden, Finnland und Dänemark.
Am 1. November 1993 sah der Vertrag von Maastricht die Schaffung einer wirtschaftlichen und politischen Union vor.
Die obersten Organe der Europäischen Union sind die Kommission in Brüssel (Belgien), der unter einem Kommissionspräsidenten aus jedem Mitgliedsland ein von der jeweiligen nationalen Regierung nominierter Kommissar mit eigenem Fachressort angehört, die korporativ Initiativrecht besitzt und als Exekutivorgan fungiert, das Europäische Parlament in Strasbourg (Frankreich), das seit 1979 in den Mitgliedstaaten direkt gewühlt wird, ein Mitwirkungsrecht bei der Gesetzgebung und bei der Haushaltsplanung besitzt und die politische Kontrolle ausübt, und der Europäische Gerichtshof in Luxembourg (begründet 1958) als judikatives Organ.
Am 1. Mai 2004 wurde die Erweiterung der Europäischen Union (nach positivem Abschluss der bilateral gelührten Beitrittsverhandlungen, in denen auch Beschränkungen [insbonders Fristen für den freien Verkehr, der freien Niederlassung und des freien Arbeitsmarktes] beschlossen wurden) um zehn Staaten (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Zypern und Malta) erweitert. Die in allen diesen Staaten 2003 abgehaltenen Volksabstimmungen erbrachten durchwegs die mehrheitliche Zustimmung der Bevölkerung zum Beitritt, sodass dieser rechtskräftig vollzogen werden konnte. Der Beitritt bedeutet weder den automatischen Eintritt in die Währungsunion (Euro) noch die Aufnahme der Staaten in das Schengen-Abkommen (solange sie die Außengrenzen nicht sichern können).
Durch die Erhöhung der Zahl der Mitgliedstaaten von 15 auf 25 kam es trotz Vergrößerung des Parlaments (732; auf die "alten" Mitglieder entfallen jedoch nur mehr 570 Sitze] zu einer Reduktion der Zahl der Abgeordneten der "alten" Mitgliedsländer; Österreich entsendet nunmehr 18 Abgeordnete ins Europaparlament (Wahlen am 13. Juni 2004 EU-Wahlen).
Vergleiche Euro.
