Johannes Kaltenmarkter

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Daten zur Person
Personenname Kaltenmarkter, Johannes
Abweichende Namensform
Titel Mag. art., Lic. theol, Dr. theol., Bacc. jur., Lic. jur., Dr. des kanonischen Rechts
Geschlecht männlich
PageID 25032
GND 137708521
Wikidata Q30150642
Geburtsdatum 1450 JL
Geburtsort Salzburg
Sterbedatum 30. April 1506 JL
Sterbeort Wien
Beruf Theologe, Jurist
Parteizugehörigkeit
Ereignis
Nachlass/Vorlass
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Recherche
Letzte Änderung am 6.12.2022 durch WIEN1.lanm07lin
Begräbnisdatum
Friedhof Stephansdom
Grabstelle Südchor

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Familiäre Beziehung
Berufliche Beziehung
Beziehung, Bekanntschaft, Freundschaft

Johannes Kaltenmarkter, * um 1450/1455 Salzburg, † 30. April 1506 Wien (Südchor St. Stephan; das künstlerisch bedeutsame steinerne Grabmal seit 1953 in der Eligiuskapelle), Theologe, Jurist. Studierte ab 1465 an der philosophischen Fakultät der Universität Wien (Mag. art. 1470), ab 1473 an der juridischen Fakultät (Bacc. jur. 1475, Lic. jur. 1479, Dr. des kanonischen Rechts 1481) und schließlich Theologie. (Lic. theol. 1483, Dr. theol. 1488).

Biografie

Er wurde Dekan der juridischen Fakultät (zwischen 1480 und 1503 sieben mal) und Rektor der Universität Wien (1480, 1486, 1490, Wintersemester 1493/1494, 1495/1496). 1480-1486 war Kaltenmarkter Pfarrer zu St. Michael, 1484 Oberster Kaplan zu Maria am Gestade, 1485-1506 Domherr zu St. Stephan, 1489-1497 und 1500-1506 bischöflich-passauischer Offizial in Österreich unter der Enns und 1486-1492 Kaplan der Moranduskapelle zu St. Stephan.

Als sich Kaltenmarkter 1483 abfällig über einige Theologieprofessoren äußerte, später die vom Papst den Bettelorden gewährten Privilegien kritisierte und schließlich die Auffassung vertrat, dass der Papst Konzilsbeschlüsse nicht aufheben dürfe, weil das Konzil über dem Papst stehe, wurde er 1490 zum Widerruf aufgefordert und vom Lehramt suspendiert. Seine Beschwerde dagegen führte zur Anzeige der Fakultät bei der päpstlichen Kurie (6. Oktober 1491), worauf sich Kaltenmarkter in Rom zu verantworten hatte. Am 10. Mai 1492 widerrief er vor zwei Kardinälen, die ihn im Auftrag von Papst Innozenz VIII. verhörten, seine Aussagen, um einem Ketzerprozess zu entgehen, und auf Anordnung des Papstes am 23. Oktober 1492 auch vor dem Plenum der Universität. Die Affäre erregte in Wien großes Aufsehen, zumal nachträglich der Theologieprofessor Dr. Johannes Harrer unkorrekten Vorgehens bei der Befassung der päpstlichen Kurie bezichtigt wurde.

Literatur

  • Theodor Wiedemann: Geschichte der Reformation und Gegenreformation im Lande unter der Enns. Band 1. Prag: Tempsky 1879, S. 1 ff.
  • Theodor Wiedemann: Geschichte der Reformation und Gegenreformation im Lande unter der Enns. Band 5. Prag: Tempsky 1886, S. 501 ff.
  • Paul Uiblein: Die Akten der Theologischen Fakultät der Universität Wien 1396-1508. Wien: Verband der Wissenschaftl. Ges. Österreichs 1978, S. 178, S. 317, S. 340-356, S. 656