Wiener Stadt- und Landesarchiv/Archivnutzung

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Daten zum Eintrag

Wiener Stadt- und Landesarchiv (11., Guglgasse 14, Gasometer D, 1.-3. beziehungsweise 4.-6. Stock.

Das Wiener Stadt- und Landesarchiv verwahrt rund 68.000 Laufmeter (Stand 2024) Bestände vom Beginn des 13. bis Anfang des 21. Jahrhunderts. Der freie Zugang zu Archivgut fördert die Demokratie und sichert und unterstützt das individuelle und kollektive Gedächtnis unserer Gesellschaft. Der Zugang zum Archivgut des Wiener Stadt- und Landesarchivs ist – unter Einhaltung der geltenden Schutzfristen und wenn keine restauratorischen Gründe entgegenstehen – auf verschiedene Weise möglich.

Die Gasometer in Wien Simmering. Standort des Wiener Stadt- und Landesarchivs seit 2001

Rechtsgrundlagen der Benutzung von Archivgut

Das Wiener Stadt- und Landesarchiv hat aufgrund des Wiener Archivgesetzes[1] den Auftrag, archivwürdige Unterlagen des Landes und der Stadt Wien zu erfassen, zu bewerten, zu übernehmen, dauerhaft aufzubewahren (siehe dazu den Beitrag Archivierung) und nutzbar zu machen. Paragraph 9 regelt dabei die Benutzung, denn das im Wiener Stadt- und Landesarchiv „verwahrte Archivgut steht der Öffentlichkeit nach Ablauf einer gemäß § 10 festgelegten Schutzfrist unentgeltlich zur Einsichtnahme vor Ort zur Verfügung.“ Im selben Paragraphen ist zudem in Absatz 2 festgelegt, dass „Unterlagen, welche bereits vor der Ablieferung öffentlich zugänglich waren, bleiben dies auch weiterhin.“

Die Benützung kann nach dem Archivgut (§ 9 Absatz 3) eingeschränkt oder versagt werden, wenn

  • das Archivgut dadurch gefährdet wird,
  • durch die Vorlage ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand verursacht wird (zum Beispiel: wenn sehr umfangreiche Archiverhebungen oder eine aufwendige Erforschung möglicher Archivunterlagen erforderlich sind),
  • der Benützungszweck auch anderweitig, insbesondere durch Einsichtnahme in Druckwerke oder Reproduktionen hinlänglich erreicht werden kann,
  • der Benützer schwerwiegend gegen die Benützungsordnung gemäß § 12 verstoßen hat.


Sollte das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Einschränkung oder Versagung der Benützung von Archivgut (Abs. 3) strittig sein, ist laut Archivgesetz (§ 9 Absatz 4) auf Antrag der Benützungswerbenden darüber bescheidmäßig zu entscheiden.

Benutzung

Lesesaal

Die Benutzung und Handhabung von Schriftgut ist – sofern keine Schutzfristen bestehen – nach Beratung und Bestellung im Lesesaal des Wiener Stadt- und Landesarchivs möglich. Die Benutzung sollte möglichst behutsam erfolgen. Alte Pläne und Karten sowie alte Fotografien oder Glasplatten müssen besonders sorgsam behandelt werden.

Um eine optimale Nutzung des Schriftguts zu gewährleisten, sind wichtige Grundregeln zu beachten. Protokoll- beziehungsweise Metadaten helfen dabei, die Auffindbarkeit von Unterlagen zu erleichtern und ermöglichen die Nachvollziehbarkeit von Geschäftsprozessen. Zugriffs- und Bearbeitungsrechte regeln den Zugang zu den Unterlagen und schützen vor unautorisierter Einsicht oder Veränderung.

Digitaler Lesesaal

Der im Wiener Stadt- und Landesarchiv laufend ergänzte Digitale Lesesaal ermöglicht es, dass interessierte Nutzer digitales und digitalisiertes Archivgut recherchieren können. Im Allgemeinen umfasst der Digitale Lesesaal die Bereitstellung frei zugänglicher Digitalisate von Archivgut im Internet oder die Vorlage von Archivalien in digitaler Form für eine bestimmte Nutzerin oder einen bestimmten Nutzer im Archivgebäude.

Im Wiener Stadt- und Landesarchiv stehen viel benutzte Bestände wie Sterbeverzeichnisse (unter anderem Teile der Totenbeschauprotokolle), Findelhausprotokolle, Handelsregister, Karten und Pläne oder Fotos bereits digital im Wiener Archivinformationssystem WAIS zur Verfügung. Dort werden laufend zusätzliche Bestände online veröffentlicht.

Zusätzlich stehen Bestände mit nicht öffentlichen Daten unter bestimmten Voraussetzungen in einem Sonderlesebereich digital zur Verfügung.

Als Beispiele im Digitalen Lesesaal sind zu nennen:

Findelhausprotokolle im Digitalen Lesesaal

Die Findelhausprotokolle sind online digitalisiert im Wiener Archivinformationsystem verfügbar, sofern sie nicht Daten enthalten, die der erweiterten Schutzfrist für personenbezogene Daten nach §10 (2) Wiener Archivgesetz unterliegen.
Anleitung: Klicken Sie den Link zum gewünschten Zeitraum an, dann werden Sie in das Archivinformationssystem weitergeleitet. Mit Klick auf + erhalten Sie die zugehörigen Bände, danach können Sie den gewünschten Band mit allen Digitalisaten öffnen. Da die einzelnen Bände oft mehrere hundert Seiten/Digitalisate umfassen, kann es zu längeren Ladezeiten kommen:


Handelsregister von 1850 bis 1945 im Digitalen Lesesaal

Die Handelsregisterbände des Handelsgerichts sind digitalisiert und online einsehbar.

Siehe auch

Quellen

Weblinks

Referenzen