Verlassenschaftsabhandlung

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Erste Seite der Verlassenschaftsabhandlung nach Wolfgang Amadeus Mozart.
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BildnameName des Bildes Verlassenschaft Mozart.jpg
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Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Recht, das der Feststellung des Vermögensstandes der Verlassenschaft und der Übergabe an den Erben dient.
Die wichtigsten Aktenteile sind:

  • Todesfallaufnahme (früher Todfallsaufnahme): Erfassung der Daten des Verstorbenen, von erbberechtigten Verwandten, letztwilligen Verfügungen, von Vermögenswerten und/oder Schulden, sowie die Übernahme dieser eventuellen letztwilligen Verfügungen durch den Gerichtskommissär.
  • Erbantrittserklärung: die Erben werden aufgefordert zu erklären, ob und wie sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen, und ihr Erbrecht auszuweisen (indem sie angeben, ob sie sich auf die gesetzliche Erbfolge, auf ein Testament oder Erbvertrag stützen).
  • Einantwortung: Ende des Verfahrens im Normalfall. Dadurch tritt der Erbe in alle Rechte und Pflichten des Erblassers (allenfalls je nach Art der abgegebenen Erbantrittserklärung nur im Umfang der Verlassenschaftsaktiva) ein.


Sind Aktiven der Verlassenschaft nicht vorhanden oder übersteigen sie nicht den Wert von 4.000 Euro und sind keine Eintragungen in öffentliche Bücher (Grundbuch, Firmenbuch) erforderlich, so unterbleibt die Abhandlung, wenn kein Antrag gestellt wird. Nach dem alten Außerstreitgesetz sprach man von der Abtuung armutshalber. Das neue Außerstreitgesetz spricht von Unterbleiben der Abhandlung.

Zuständigkeiten in Wien

Bis 1849 war zur Durchführung der Verlassenschaftsabhandlung die Grundherrschaft zuständig, in deren Sprengel der Verstorbene gewohnt hatte, im Wiener Burgfrieden demnach alternativ die Stadtgemeinde (der Magistrat) sowie beispielsweise das Schottenstift, das landesfürstliche Vizedomamt oder das Bürgerspital. Das Verfahren begann mit der "Sperre" (amtliche Sicherstellung), Inventarisierung (der wir beispielsweise im Vormärz wegen der Zensur komplette Bücherlisten zu verdanken haben) und Schätzung des Nachlasses durch Beamte des grundherrschaftlichen Gerichts, worüber ein Protokoll (die "Sperr-Relation") aufgenommen wurde. Dann erfolgte die Ermittlung der Erben, entweder anhand eines (mündlich bezeugten oder schriftlichen) Testaments, eines Erbvertrags oder (wenn solche Dokumente nicht vorlagen) durch Feststellung des nächsten Blutsverwandten. Mit der Einantwortung (das heißt der Aufhebung der Sperre und Ausfolgung des Nachlasses an die Erben) war das Verfahren abgeschlossen. An den Grundherrn waren bestimmte Abgaben (Mortuarium oder Todfallsaufnahme, Laudemium oder Anleit) und Taxen (Verwaltungsgebühren) zu entrichten.

Dem Wiener Stadtgericht unterstanden ursprünglich Bürger, Inwohner und Tagwerker, jedoch nicht der Adel, fremde Untertanen, Hofbefreite, Angehörige der Universität und der Klerus. Die Reformen Kaiser Josephs II. brachten wesentliche Änderungen für die städtische Verwaltung und Gerichtsbarkeit. 1782 und 1783 wurde das Stadtgericht in erster Instanz zuständig für alle nichtadeligen Personen, die innerhalb des Linienwalls wohnten, ausgenommen diejenigen, die noch einer fremden Gerichtsbarkeit unterstanden.

Seit der Aufhebung der Grundherrschaften (1848) werden die Verlassenschaftsabhandlungen durch das zuständige staatliche Bezirksgericht abgewickelt.[1] Nicht vom Bezirksgericht abgewickelt wurden Angehörige des niederösterreichischen Landrechts (Adelige), deren Verlassenschaftsabhandlungen im Bestand der niederösterreichischen Landtafel zum größten Teil beim Brand des Justizpalastes 1927 vernichtet wurden. Restbestände befinden sich im Österreichischen Staatsarchiv. Ebenso werden Verlassenschaften der Inhaber von beim Handelsgericht protokollierten Firmen von 1856 bis 1932 vom Handelsgericht abgehandelt.[2]
Zuständig für alle Auslandsösterreicher ist das Bezirksgericht Innere Stadt.

Tabelle: Zuständige Behörden und Archive

Für Verlassenschaftsabhandlungen in Wien zuständige Behörden und Archive[3]

Personenkreis zuständige Behörde Verwahrung des Schriftgutes heute
Mitglieder des Kaiserhauses und regierender/fürstlicher Häuser Hofkanzlei bzw. Staatskanzlei, Obersthofmaschallamt (1783-1918)
Personenkreis Zuständigkeiten in Wien bis 1783 Verwahrung des Schriftgutes heute
Behördenchefs und Beamte der landesfürstlichen Zentralbehörden, Angehörige des Hofstaates und Hofbedienstete Obersthofmarschallamt (bis 1783; 1749-1763 Niederösterreichische Regierung)
  1. Splitter OeSTA/HHStA HA OMaA 643
  2. ÖNB
Angehörige der Hofjägerei Oberstjägermeisteramt (bis 1749, danach Niederösterreichische Regierung)
Niederösterreichische Landstände, Beamte der landständischen Verwaltungen in Österreich unter der Enns Landmarschallamt (ab 1764 "altes" Niederösterriechisches Landrecht) 1500-1783
Landesfürstliche Landesbeamte, nicht-landsässige Adelige, Neuadelige, höhere Geistlichkeit, kaiserliche Pfarrer und Benefiziaten, Großkaufleute Niederösterreichische Regierung (bis 1783)
Bedienstete der Reichskanzlei und des Reichshofrats, Reichshofratsagenten, Residenten von Reichsständen Reichskanzlei und Reichshofrat (bzw. Justizkommission)
  • Testamente und Abhandlungen: HHStA:
- OeStA/HHStA RHR RK Testamente
- OeStA/HHStA RHR RK Justizkommission
Rechtssachen von Exterritorialen (1754 bis 1767) Obersthofmarschallamt
Niedere Geistliche der Diözesen Wien und Passau (österreichischer Anteil) Passauisches Offizialat und Wiener erzbischöfliches Konsistorium
Angehörige der Universität Wien (und bestimmte Professionisten) Universitätskonsistorium
  • Testamente/Abhandlungen:
  1. Universitätsarchiv
  2. WStLA, Alte Ziviljustiz (Doktoren der Rechte 1754-1783)
  3. HHStA (Splitter)
Stadtbürger Stadt Wien
Untertänige Bevölkerung Zuständige Grundherrschaft
  • Herrschaftsarchive:
  1. WStLA, Patrimoniale Verwaltung und Justiz
  2. Niederösterreichisches Landesarchiv
  3. OeStA/FHKA AHK NÖHA
  4. HHStA (Herrschafts- und Familienarchive, Klosterakten, Generaldirektion der Privat- und Familienfonde)
  5. AVA (Familienarchive)
Personenkreis Zuständigkeiten in Wien von 1783 bis 1850 Verwahrung des Schriftgutes heute
Adelige, Geistliche und sonstige Privilegierte ("Neues") Niederösterreichisches Landrecht
  • Testamente/Abhandlungen: 1927 großteils vernichtet, Reste im AVA
"Unadelige" zuständiges Ortsgericht

a) Bürger und Einwohner: Magistratisches Zivilgericht

b) untertänige bäuerliche Bevölkerung: zuständige Grundherrschaft

  • Testamente/Abhandlungen:

a) WStLA, Magistratisches Zivilgericht

b) Herrschaftsarchive:

  1. WStLA, Patrimoniale Verwaltung und Justiz
  2. Niederösterreichisches Landesarchiv
  3. OeStA/FHKA AHK NÖHA
  4. HHStA (Herrschafts- und Familienarchive, Klosterakten, Generaldirektion der Privat- und Familienfonde)
  5. AVA (Familienarchive)
Personenkreis Zuständigkeiten in Wien ab 1850 Verwahrung des Schriftgutes heute
Adelige Landesgericht für Zivilrechtssachen[6]
Gesamte Wohnbevölkerung (außer Firmenbesitzer) zuständige Bezirksgerichte
Firmenbesitzer Handelsgericht Wien
Personenkreis Zuständigkeiten in Wien bis 1869 Verwahrung des Schriftgutes heute
Soldaten und Offiziere der kaiserlichen bzw. k.k. Regimenter, Korps und Anstalten Regiments-, Korps- und Anstaltsgerichte
  • Testamente/Abhandlungen: Splitter OeStA/KA
Generäle, Offiziere ab Oberst, außerhalb der Regimenter dienende Offiziere und Zivilbedienstete Hofkriegsrat (Justizabteilung), ab 1753 niederösterreichisches Judicium delegatum militare-mixtum beim Generalkommando


Quellen

Verlassenschaftsabhandlungen im Wiener Stadt- und Landesarchiv:

1508 bis 1783

Patrimoniale Justiz und Verwaltung: Wiener Stadt- und Landesarchiv, Patrimoniale Verwaltung und Justiz

Bis 1783

Alte Ziviljustiz: Wiener Stadt- und Landesarchiv, Städtische Justizbehörden, Alte Ziviljustiz | 1548-1783

1783 bis 1850

Magistratisches Zivilgericht: Wiener Stadt- und Landesarchiv, Städtische Justizbehörden, Magistratisches Zivilgericht

Ab 1850

Bezirksgerichte: Die Verlassenschaftsabhandlungen aus den Bezirksgerichten werden aus dem jeweils zuständigen Bezirksgericht nach Abteilung bestellt (siehe Geschäftseinteilungen). Die Zuständigkeit des Bezirksgerichts richtet sich nach der letzten Wohnadresse, die Zuständigkeit der Abteilung nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens.


Handelsgericht: Die Verlassenschaftsabhandlungen des Handelsgerichts liegen in zwei Serien. Eine Bestellung erfolgt mit Angabe von Jahr und Aktenzahl aus dem Namensverzeichnis (s.u.); ab dem Jahr 1857 sind die Verlassenschaftsabhandlungen des Handelsgerichts einzeln erschlossen und können direkt bestellt werden.


Namensverzeichnisse 1856 bis 1931:

Weblinks

  • familysearch.org: Digitalisate der Officiosa des Magistratischen Zivilgerichts (Wiener Stadt- und Landearchiv, Magistratisches Zivilgericht, B1)

Literatur

  • Hellmuth Feigl: Die niederösterreichische Grundherrschaft. In: Forschungen zur Landeskunde von Niederösterreich 16 (1964) (Register)
  • Helmuth Feigl: Quellen zur Regional- und Lokalgeschichte im Niederösterreichischen Landesarchiv mit besonderer Berücksichtigung des Waldviertels. In: Schriftenreihe des WHB, Krems: 1988, S. 9-32.
  • Michael Hochedlinger / Irmgard Pangerl: "Mein letzter Wille". Kulturhistorisch bedeutende Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen in Wiener Archiven (16.-18. Jahrhundert), Wien 2004 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C: Sonderpublikationen 10).
  • Michael Hochedlinger: Archivalischer Vandalismus? Zur Überlieferungsgeschichte frühneuzeitlicher Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen in Österreich. In: Archivalische Zeitschrift 84. Band Köln/Weimar/Wien 2001 S. 289 - 364
  • Walter Sauer: Grund-Herrschaft in Wien 1700-1848. In: Kommentare zum Historischen Atlas von Wien 5 (1993), S. 32

Einzelnachweise

  1. Reichsgesetzblatt vom 28. Juni 1850, Gesetz über das Verfahren der Verlassenschafts-Abhandlungen, dann in Vormundschafts- und Kuratelangelegenheiten
  2. Kaiserliche Verordnung vom 21. Dezember 1855 betreffend die Competenz-Erweiterung der Handelsgerichte Wien und Triest auf Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen, RGBl. 2/1856 sowie 6. Bundesgesetz von 23. Dezember 1931 über Änderungen des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten (Siebente Gerichtsentlastungsnovelle), BGBl. 6/1932)
  3. Basierend auf: Michael Hochedlinger / Irmgard Pangerl: "Mein letzter Wille". Kulturhistorisch bedeutende Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen in Wiener Archiven (16.-18. Jahrhundert), Wien 2004 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C: Sonderpublikationen 10), S. 16 f.
  4. Der Link führt auf den ersten Karton.
  5. Nachschlagebücher im HHStA:
  6. Helmuth Feigl: Quellen zur Regional- und Lokalgeschichte im Niederösterreichischen Landesarchiv mit besonderer Berücksichtigung des Waldviertels. In: Schriftenreihe des WHB, Krems: 1988, Seiten 9-32.