Triumphkino

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Kino
Datum von 1914
Datum bis unbekannt
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 58258
GND
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Letzte Änderung am 2.11.2022 durch WIEN1.lanm08jan
  • 20., Leystraße 81

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48° 14' 12.10" N, 16° 23' 6.23" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Das Triumphkino (20., Leystraße 81) wurde 1914 gegründet und hatte 1927 und 1934 einen Fassungsraum für 140 Personen.

Bis 1935 führte das Kino Marie Mayer. 1935 ging das Kino im Verkaufswege als nicht protokollierte Einzelfirma an Anton Wurm über, der es seinerseits als Alleineigentümer führte. Wurm war ab dem Sommer 1938 Anwärter der NSDAP und Inhaber der Spielbewilligung der Reichsfilmkammer. Das nur kaum beschädigte Kino konnte am 28. Juli 1945 wiedereröffnet werden; vorläufiger öffentlicher Verwalter wurde Jakob Czikl, ab 7. Oktober 1945 trat Dr. Alfred Migsch in die öffentliche Verwaltung ein. Czikl (Jg. 1902), der als Mitglied der KPÖ ab 1922 währen der NS-Zeit verfolgt worden war und dessen Frau sich 1945 nach seinen Angaben noch im KZ befand, blieb Geschäftsführer des Betriebes.

Im Februar 1946 beantragte Wurm die Rücknahme der öffentlichen Verwaltung und begründete dies damit, dass er, wie viele andere Kollegen auch, 1938 gezwungen gewesen war, der NSDAP beizutreten, um seinen Kinobetrieb aufrecht erhalten zu können. Wurm reichte daher ein Gesuch um „Nachsicht“ ein und gab als Begründung an, dass sich „zweifelsfrei“ aus seinen Ausführungen und Nachweisen ergebe, dass er „nur als bloßer Mitläufer zu bewerten war“.

Im Juni 1946 wurde Wurm aufgrund seiner Zuckerkrankheit von der Mag.Abt. 69 eine monatliche Familienunterhaltszahlung aus den Erträgen von S 400,-- bewilligt.

Im August 1947 wurde Migsch als öffentlicher Verwalter abberufen, und Wurm trat erneut in den Besitz des Kinos ein. Als Begründung wurde genannt, dass Wurm nach 1945 als „Angehöriger des Personenkreises des § 4 des Verbotsgesetzes“ gegolten hatte. Dieses sei in seinem Falle schon 1946 mit Inkrafttreten des Verwaltungsgesetzes von 25.7.1946, BGBl. Nr. 157, schon nicht mehr geltend gewesen, mit Inkrafttreten des Nationalsozialistengesetzes von 1947 aber, § 2, lit a, sei eine öffentliche Verwaltung nun in jedem Fall nicht mehr zulässig. Damit trat Wurm, obwohl von 1938 bis 1945 Mitglied (Anwärter) der NSDAP, wieder in die Besitzrechte und die Leitung des Kinos ein.


Siehe auch: Kino

Quellen

Literatur

  • Werner Michael Schwarz: Kino und Kinos in Wien. Eine Entwicklungsgeschichte bis 1934. Wien: Turia & Kant 1992, S. 290