Standesamt Wien-Fünfhaus (1939-1943)

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1939
Datum bis 1943
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 49907
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 12.12.2022 durch WIEN1.lanm08jan

Es wurden noch keine Adressen erfasst!

  • Standesamt 23 Wien-Fünfhaus-Süd (1939, bis: 1940)
  • Standesamt 24 Wien-Fünfhaus-Nord (1939, bis: 1940)
  • Standesamt 23/24 Wien-Fünfhaus (1940, bis: 1943)

Es wurden noch keine Personen erfasst.


Standesamt Wien-Fünfhaus. Am 1. August 1938 traten in der Ostmark die Gesetze über die Zivilstandesführung bezüglich der Eheschließung in Kraft. Zuständig waren die Ehereferenten der Bezirkshauptmannschaften. Mit 1. Jänner 1939 übernahmen die neu gegründeten Standesämter diese Aufgabe. Die Standesämter waren nicht nur für die Eheschließungen zuständig, sondern ab ihrer Einführung auch für die Geburts- und Sterbebücher. Diese Aufgabe hatten die Standesämter von den konfessionellen Behörden übernommen.
Per 1. Jänner 1939 war die Zuständigkeit für den Bezirk Fünfhaus auf die Standesämter Wien-Fünfhaus-Nord und Wien-Fünfhaus-Süd aufgeteilt. Diese wurden per 1. Juli 1940 zum Standesamt Wien-Fünfhaus zusammengeschlossen. Per 1. September 1943 wurde dieses mit dem Standesamt Wien-Penzing vereinigt.
Das Standesamt Wien-Fünfhaus war zuständig für den 15. Bezirk.

1943 Überleitung in:
Standesamt Wien-Penzing

Quellen