Sanatorium Fürth

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Sanatorium Fürth 1944
Daten zur Organisation
Art der Organisation Spital
Datum von 1886
Datum bis 7. Juli 1938
Benannt nach Julius Fürth
Prominente Personen
PageID 599
GND
WikidataID
Objektbezug Wiener Gesundheitsarchitekturen
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien, Wiener Gesundheitsarchitekturen
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Letzte Änderung am 29.09.2023 durch WIEN1.lanm08trj
Bildname WStLA media wien Historisches Fotoarchiv FA 30203.jpg
Bildunterschrift Sanatorium Fürth 1944
  • 8., Schmidgasse 12-14
  • 8., Buchfeldgasse 11

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48° 12' 38.27" N, 16° 21' 10.30" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Das Sanatorium Dr. Fürth für Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe und Interne (8., Schmidgasse 12-14, Buchfeldgasse 11, Katastralgemeinde Josefstadt, EZ 864, letzte Konskriptionsnummer 193), wurde von 1887 bis 1938 als Sanatorium betrieben. Das Gebäude ist denkmalgeschützt.

Errichtung des Gebäudes

1886 kaufte der kaiserliche Rat Dr. Albin Eder das Grundstück mit einem Altgebäude in der Schmidgasse 14, das er 1887 nach Plänen des Schweizer Architekten Hans Wilhelm Auer durch einen viergeschoßige Bau im Neorenaissancestil mit auffälligen, turmartig vorspringenden Seitenrisaliten mit kräftigen Konsolgesimsen ersetzen ließ.

1892 erfolgte eine Erweiterung auf die Parzelle Schmidgasse 12 / Buchfeldgasse 11, wodurch die Liegenschaft über eine Fläche von 2850 Quadratmeter verfügte, von denen 1142 Quadratmeter verbaut waren. 54 Zimmer, zwei Operationssäle und ein Röntgeninstitut standen nach der Erweiterung zur Verfügung. Darüber hinaus dienten Höfe und Gärten der Erholung der Patientinnen.

Vom Sanatorium Eder zum Sanatorium Fürth

Albin Eder behandelte in seinem als Privatanstalt eingerichteten Sanatorium bereits von Anfang an über 1200 Patienten pro Jahr. Bereits 1895 wurde es von Dr. Julius Fürth (1859–1923) gekauft und als Sanatorium Fürth für Chirurgie, Gynäkologie, Geburtshilfe und Interne betrieben, das bald die bedeutendste private Geburtsklinik des jüdischen Bürgertums in Wiens wurde, in dem unter anderem Marcel Prawy (1911-2003) geboren wurde.

Enteignung in der NS-Zeit

Nach dem Tod von Julius Fürth im Jahr 1926 ging das Sanatorium auf seinen Sohn Dr. Lothar Fürth über. Nachdem dieser am 2. April 1938, nach dem "Anschluss" Österreichs, im Rahmen einer "Reibpartie" zur Reinigung des Bürgersteig gezwungen worden war, beging er gemeinsam mit seiner Frau Susanne am 3. April 1938 Selbstmord. Die laut Testament eingesetzten Erben, seine Schwiegereltern Ida und Emil Beständig, traten das Erbe nicht an, ebenso wurde den weiteren möglichen Erben, die gemäß den Nürnberger Rassegesetzen alle als Juden galten, das Erbe verwehrt. Einigen gelang die Flucht ins Ausland, andere wurden deportiert und ermordet.

Bis zum 7. Juli 1938 führte Franz Neuhauser das Sanatorium. Da die Liegenschaft bereits am 1. Mai 1938 von der Wehrmacht beansprucht worden war, musste das Sanatorium mit 7. Juli 1938 schlließen und am 25. August 1938 bezog die Wehrersatzinspektion Wien das Gebäude und am 27. März 1939 verkaufte es der von den Nationalsozialisten bestellte Nachlassverwalter für 310.000 Reichsmark an das Deutsche Reich.

Nachkriegszeit

1945 zunächst von den amerikanischen Besatzungsbehörden beschlagnahmt, wurde das Gebäude 1955 der Republik Österreich übertragen, die es bis 2007 an das Außenministerium der Vereinigten Staaten vermietete.

Restitutionsverfahren

Bereits 1946 bemühte sich der von Dr. Lothar Fürth mit einem Vermächtnis bedachte John Henry Davis um die Rückstellung des Gebäudes. Nach den Restitutionsgesetzen der Nachkriegszeit waren jedoch die Erben Lothar Fürths von Restitutionsansprüchen ausgeschlossen, da nur direkte Verwandte Anträge stellen durften.

1960 stellte die Sammelstelle für erbloses Vermögen einen Antrag auf Rückstellung der Liegenschaft, den sie jedoch 1966 aufgrund eines zwischen ihr und der Republik Österreich geschlossenen Vergleich zurückzog, bei dem 700.000 Schilling als Abfindung an sie ausbezahlt wurden. Der Vergleich erfolgte im Rahmen eines Generalvergleichs von insgesamt 22,700.000,– Schilling über die Ansprüche der Sammelstellen gegen den Bund auf Rückstellung von erblos gebliebenen Vermögen, die vom Nationalsozialismus verfolgten Personen gehört hatten. Der aus diesem Vergleich stammende Erlös kam NS-Opfern zugute.

Nachdem (erst) im Jahr 2001 von der Republik ein Entschädigungsfondsgesetz erlassen wurde, war es den Erben möglich, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ab dem Jahr 2003 stellten verschiedene Erbinnen und Erben nach Dr. Lothar Fürth Anträge auf Rückstellung des Gebäudes bei der Schiedsinstanz für Naturalrestitution.

Am 15. November 2005 sprach sich das Schiedsinstanz des österreichischen Allgemeinen Entschädigungsfonds für eine Restitution aus, wodurch es in der Folge 2009 und 2010 zu einer Eigentumsübertragung an eine aus 39 Mitgliedern bestehende Erbengemeinschaft kam, die die Liegenschaft 2010 an die Entwicklungsgesellschaft "Schmidgasse 14" verkaufte. Das Gebäude wurde in ein Wohngebäude umgebaut.

Erinnern

Zum Gedenken an Susanne und Lothar Fürth wurde ein Stolperstein verlegt.

Quellen

Literatur

Allgemein:


Wiener Gesundheitsarchitekturen:

  • Sanitätsdepartment der k. k. Nieder-Österreichischen Statthalterei. VI. Heil- und andere Humanitätsanstalten. In: Bericht über die Sanitären Verhältnisse und Einrichtungen im Erzherzogthume Österreich unter der Enns für das Jahr 1896. Hg. von K. K. Nieder-Österreichische Statthalterei. Wien: 1897, S. 130-225, S. 148
  • Heilanstalt Eder in Wien. In: Gesundheits-Ingenieur. Hg. von G. Stumpf. Berlin: 1890, S. 377