Rexkino

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Kino
Datum von 1950
Datum bis 31. Dezember 1972
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 368198
GND
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  • 11., Simmeringer Hauptstraße 171

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48° 10' 8.54" N, 16° 25' 19.57" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Das Rexkino (11., Simmeringer Hauptstraße 171) bestand von 1950 bis 31. Dezember 1972 im "Piffl-Saal". 1944 wurde von der Reichsfilmkammer an derselben Adresse um Errichtung einer Filmvorführerschule angesucht, die zusätzlich "als Lichtspielbetrieb zu verwenden [sei], wobei an eine filmische Betreuung der umliegenden Rüstungsbetriebe gedacht ist."[1] Ob die Filmvorführerschule in Betrieb ging, lässt sich aus den Akten nicht verifizieren.

Am 18. Jänner 1950 wurde von der Kiba - Kinobetriebs-, Filmverleih- und Filmproduktionsges. m. b. H. bei der zuständigen Magistratsabteilung 18 um Umbau des 1948 bewilligten Piffl-Saales in ein Kino mit fallweisen Theatervorstellungen angesucht und in der Folge bewilligt. Das Kino sollte den Namen Girardi-Kino erhalten. Am 15. September 1950 erfolgte die Kollaudierung des 423 Sitzplätze (393 Klapp- und 30 Logenplätze) des nunmehr als Rex-Kino bezeichneten Kinos. 1956 wurde einerseits die Umstellung auf Cinemascope vollzogen, andererseits die Sitplätze auf 450 Erhöht (420 Klapp- und 30 Logenplätze). 1961 erfolgte der Umbau des Kassaraumes und die Änderung der Heizungsanlage, nachdem das Heizverbot aufgehoben worden war. 1968 wurde die "alte[n] Bestuhlung durch Einschaltung einer fußfreien Reihe und Auflassen einer Reihe" beantragt, wodurch "[d]er bestehende Fassungsraum von 450 Sitzen [...] auf 430 Sitze verringert" wurde.[2] 1970 erfolgte abermals eine Reduzierung des Fassungsraumes, indem zwei Sitzreihen entfernt wurden. Nunmehr standen dem Kino nunmehr 360 Klappsitze und 30 Logensitze, damit insgesamt 390 Sitzplätze zur Verfügung.

Mit Schreiben vom 31. Dezember 1972 teilte das Rex-Kino der zuständigen Magistratsabteilung 35 mit, dass der Spielbetrieb mit 31. Dezember 1972 eingestellt wird. Mit 3. Jänner 1973 erging der Spruch der [[Magistratsabteilung 7 - Kultur|Magistratsabteilung 7], dass durch die Einstellung des Spielbetriebs die bis 30. Juni 1974 erteilte Pachtgenehmigung mit der Pächterin erlischt.[3]

Siehe auch: Kino

Quellen

Referenzen