Religionsfonds

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Verein
Datum von 27. Februar 1782
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 25594
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Religionsfonds, ein von Joseph II. mit Hofdekret vom 27. Februar 1782 geschaffener, vom Staat verwalteter Fonds (rechtlich selbständiges Vermögen), der aus dem Erlös der Verkäufe und Versteigerungen des Besitzes der aufgehobenen Klöster gebildet wurde. Aus dem Religionsfonds wurden die Pensionen der ehemaligen Klosterangehörigen (soweit diese nicht in ein weiterbestehendes Kloster eintraten) bezahlt, die Errichtung von neuen Pfarren beziehungsweise von Seminaren für Weltgeistliche finanziert sowie in weiterer Folge staatliche Aufwendungen verschiedener Art für die Kirche bestritten. Auch nach dem Konkordat (18. August 1855) blieb der Religionsfonds bestehen, wurde allerdings nun als kirchliches Vermögen anerkannt, das lediglich vom Staat verwaltet wurde. In der nationalsozialistischen Ära wurden 1939 alle Zahlungen eingestellt; 1940 wurde der Religionsfonds dem Vermögen des Deutschen Reichs einverleibt; die Kirche musste fortan ihren Aufwand aus der 1939 eingeführten Kirchensteuer bestreiten. Diese Regelung blieb auch nach 1945 in Kraft; ein Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Kirche schuf 1960 die Rechtsgrundlage für staatliche Zuwendungen zu religiösen Zwecken.

Literatur

  • Gerhard Winner: Die Klosteraufhebungen in Niederösterreich und Wien. Wien [u.a.]: Herold 1967, S. 88 ff.
  • Josef Wodka: Kirche in Österreich. Wegweiser durch ihre Geschichte. Wien: Herder 1959, S. 387