Oberster Militärgerichtshof

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Gericht
Datum von 1848
Datum bis 1945
Benannt nach
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48° 13' 5.47" N, 16° 22' 3.54" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Geschichte

Der Oberster Militärgerichtshof wurde im Jahre 1848 aus dem Justizsenat des Kriegsministeriums eingerichtet. Bereits im Jahre 1850 kam es zu Einschränkungen in der Zuständigkeit für Zivilsachen.

Für weitere Informationen über die Strafgerichtsbarkeit sei hier auf die Artikel zum Landesgericht, Landesgericht für Strafsachen I und Landesgericht für Strafsachen II verwiesen.

Von 1848 bis 1853 herrschte in Wien ein Belagerungszustand und das Kriegsgericht befand sich im Grauen Haus. Aufgrund einer kaiserlichen Entschließung vom 13. August 1853 wurde die Aufhebung des Belagerungszustandes in Wien beschlossen. Während des Belagerungszustandes war das Kriegsgericht unter anderem zuständig für Verbrechen des Hochverrates und der Majestätsbeleidigung. Für standrechtliche Angelegenheiten war das Standgericht zuständig. Das Militär-Appellationsgericht übersiedelte im Laufe des Jahres 1851 in den Passauer Hof (Salvatorgasse 12). Am 1. Jänner 1852 wurde eine Militär-Jurisdiktionsnorm (in Straf- und Zivilsachen) erlassen, welche die Bildung des Obersten Militärgerichtes betraf. Zu Fragen bezüglich der Abgrenzung zwischen Zivil- und Militärgerichtsbarkeit sei hier auf die JM-VO RGBl 105/1852 verwiesen. Im Jahre 1853 erging der Beschluss die sogenannten Judiciis delegatis militaribus mixtis in Landes-Militärgerichte umzubenennen. Während zuvor zivile Richter hinzugezogen werden konnten, war das mit dem Beschluss nicht mehr der Fall und die Geschäfte wurden an Militärgerichtsreferenten übergeben. Mit dem kaiserlichen Patent vom 15. Jänner 1855 kam es zu einer Erweiterung der Zuständigkeit für das Landes-Militärgericht in Wien. Zum einen wurde ein neues umfassendes Militärstrafgesetz erlassen, welches sich nicht nur auf speziell militärische Delikte bezog und zum anderen wurde das Landes-Militärgericht in Graz aufgelöst, was zur Folge hatte, dass Teile der Geschäfte an das Landes-Militärgericht in Wien übergingen. Mit 1. Jänner 1857 erlangte das Konkordat seine Wirksamkeit, welches in Eheangelegenheiten unter Katholiken des Militärs ebenso von Bedeutung war.

Am 23. Mai 1866 wurde im Zuge des Krieges für den Fall einer Besetzung durch den Feind eine Erweiterung der Militärgerichtsbarkeit vorgenommen. Das Militär-Appellationsgericht wurde im Juni 1861 in das ehemalige Gebäude des Landes-Generalkommandos untergebracht. Die Adresse lautete Freyung Nr. 63 (neu Freyung 5, Ecke Teinfaltstraße).

In den Jahren 1868/1869 erfolgten gewissen Einschränkungen. Es kam zur Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit in Zivilsachen und eine Einschränkung in Strafsachen. Des Weiteren gab es Veränderungen in der Organisation. Anstelle der Truppengerichte wurden 51 Brigadegerichte aufgestellt, welche nur für Strafsachen zuständig waren. Ausgenommen waren jene an der Militärgrenze. Die Landes-Militärgerichte wurden aufgelöst und die Geschäfte über Zivilsache wurden den Zivilgerichten übergeben. Im Jahre 1881 kam es zu weiteren Organisationsänderungen. Das Militär-Appellationsgericht wurde zum Militär-Obergericht umgewandelt, welches das Gericht zweiter Instanz war. Der Oberste Militärgerichtshof in Wien war das Gericht dritter Instanz. Die Zuständigkeit für die Landwehr lag in zweiter und dritter Instanz bei Gerichten des gemeinsamen Heeres. In den Jahren 1912/1914 wurde die Organisation nochmals verändert. Es kam zu einer neuen Militärstrafprozessordnung, die für das gesamte Heer und die Landwehr erlassen wurde. Anstelle des Garnisonsgerichtes wurde ein Divisions- und ein Brigadegericht eingerichtet und anstelle des Landwehrgerichtes gab es Landwehrdivisions- und ein Landwehrbrigadegericht. Es kam auch zur Aufhebung des Militär-Obergerichtes. Das Divisions- und Brigadegericht wurde am Hernalser Gürtel untergebracht. Im Jahr 1916 wurde jedoch das Brigadegericht in die Roßauer Kaserne verlegt, da im Gerichtsgebäude am Hernalser Gürtel Platzmangel herrschte.

Mit der Gründung der Ersten Republik kam es zu Änderungen der Militärgerichtsbarkeit. 1920 wurde eben diese aufgehoben. 1933/34 kam es zur Ausrufung des Standrechtes und es wurden ab dann auch standrechtliche Verfahren durchgeführt. Im Jahr 1934 wurde ein Militärgerichtshof wieder eingeführt, der in Wien für das gesamte Bundesgebiet zuständig war. Aufgrund der Verordnungen des NS-Regimes herrschte von 1938 bis zum Ende des Regimes wieder die Militärgerichtsbarkeit. Das Gefangenenhaus in Favoriten wurde durch die Wehrmacht übernommen. Die Luftwaffe übernahm dabei das Gefangenenhaus in Floridsdorf.

Zuständigkeiten

  • 1848: Einrichtung des Obersten Militärgerichtshofes
  • 1850: Einschränkungen in Zuständigkeiten über Zivilsachen
  • Von 1848 bis 1853: Belagerungszustand in Wien; Zuständigkeit des Kriegsgerichtes während der Belagerung für Verbrechen des Hochverrates und der Majestätsbeleidigung
  • Am 1. Jänner 1852: Militärjurisdiktionsnorm
  • 1853: Umwandlung der Judiciis delegatis militaribus mixtis in Landes-Militärgerichte
  • 15. Jänner 1855: Erweiterung der Zuständigkeit für Landes-Militärgericht in Wien
  • 23. Mai 1866: Erweiterung der Militärgerichtsbarkeit
  • 1868/1869: Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit in Zivilsachen und Einschränkung der Zuständigkeit für Strafsachen; Auflösung der Landes-Militärgerichte
  • 1881: Weitere organisatorische Veränderungen; Umwandlung des Militär-Appellationsgerichtes zum Militär-Obergericht
  • 1912/1914: Weitere Organisationsveränderungen durch neue Militärprozessordnung, Aufhebung des Militär-Obergerichtes
  • 1920: Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit
  • 1934: Wiedereinführung der Militärgerichtsbarkeit
  • 1938 bis 1945: Es herrschte aufgrund des NS-Regimes durchwegs die Militärgerichtsbarkeit

Gebäude und Adressen

Das Militär-Appellationsgericht übersiedelte im Laufe des Jahres 1851 in den Passauer Hof (Salvatorgasse 12) und verblieb dort bis zum Jahre 1861. Der Grund für die Übersiedelung war Raumnot im Gebäude des Kriegsministeriums. Doch bereits ab dem Jahre 1857 wurde das Gebäude geräumt. Dabei wurde das Gericht vorläufig in einem Stock dieses Klostergebäudes untergebracht. Das Militär-Appellationsgericht wurde im Juni 1861 in das ehemalige Gebäude des Landes-Generalkommandos untergebracht. Die Adresse lautete Freyung 63 (neu Freyung 5, Ecke Teinfaltstraße).

Von 1874 bis zu seiner Auflösung übersiedelte das Gericht in das Gebäude des Korpskommandos in der Universitätsstraße 7, wo es bis zu seiner Auflösung verblieb. Heute befindet sich das Neue Institutsgebäude der Universität Wien an dieser Stelle. Im Gebäude an der Adresse Freyung 5 wird seit dem Jahr 1876 im Adressverzeichnis der Oberster Militär-Justiz-Senat gelistet. Das Garnisonsgericht befand sich in Salzgries 10. Lehmann's Wohnungsanzeiger listet den Obersten Militärgerichtshof von 1884 bi s1888 am Minoritenplatz 4 und bis 1916 am Deutschmeisterplatz 3. Da Garnisonsgericht war ab Mai 1880 in der Alser Straße 2 zu finden (Alserkaserne). Das Divisions- und Brigadegericht wurde im Jahr 1908 am Hernalser Gürtel Nr. 6-12 untergebracht. Im Jahr 1916 wurde jedoch das Brigadegericht in die Rossauerkaserne verlegt, da im Gerichtsgebäude am Hernalser Gürtel Platzmangel herrschte.

Literatur

  • Brigitte Rigele: Staatliche Gerichte (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchiv, Reihe A: Archivinventar, Serie 2, Heft 3)
  • Alfred Waldstätten: Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia. Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch. Innsbruck/Wien: StudienVerlag 2011 (Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, 54)