Nationale Gedenkstätte für Opfer des NS-Unrechtsregimes

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Nationale Gedenkstätte für Opfer des NS-Unrechtsregimes, 11., Zentralfriedhof, Gruppe 40
Daten zur Erinnerung
Art des Erinnerns Gedenktafel
Status existiert
Gewidmet
Datum von 2013
Datum bis
Stifter Bundesregierung, KZ-Verband (KPÖ), Bund sozialistischer Freiheitskämpfer (SPÖ), ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten
Art des Stifters Bund, Parteien und Opferverbände
Architekt
Standort Friedhof
Ortsbezug Ohne Ortsbezug
Bezirk 11
Historischer Bezug Nationalsozialismus
Thema der Erinnerung Etablierung, Haft, Beraubung, Deportation, Tod
Gruppe GegnerInnen, Alliierte und widerständige Soldaten, NS-Opfer generell, Opfer der NS-Medizin
Geschlechtsspezifik Beide
PageID 51445
GND
WikidataID
Objektbezug
Quelle POREM
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Letzte Änderung am 15.04.2021 durch DYN.krabina
Bildname Nationale Gedenkstätte für Opfer des NS-Unrechtsregimes, 1110 Zentralfriedhof, Gruppe 40.jpg
Bildunterschrift Nationale Gedenkstätte für Opfer des NS-Unrechtsregimes, 11., Zentralfriedhof, Gruppe 40
  • 11., Simmeringer Hauptstraße 232

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48° 8' 51.63" N, 16° 26' 39.04" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Am 11. März 2013 wurde am Zentralfriedhof im Zuge einer Gedenkfeier eine Widmungstafel der Öffentlichkeit übergeben und die dortige Anlage in 11., Zentralfriedhof, Simmeringer Hauptstraße 232, Gruppe 40 zu einer 'Nationalen Gedenkstätte' aufgewertet. Die Tafel wurde innerhalb der 'Gruppe 40' errichtet, in der bis 1945 vom nationalsozialistischen Regime hingerichtete Personen in Schachtgräbern begraben wurden. Nach 1945 wurden diese Gräber der NS-Opfer durch verschiedene Erinnerungszeichen zu einer Gedenkanlage für NS-Opfer. An der Eröffnung wirkten Kurt Scholz (Vorsitzender Zukunftsfonds), Johanna Mikl-Leitner (Innenministerin), Werner Faymann (Bundeskanzler), Brigitte Bailer (ehemalige Leiterin Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes), die Zeitzeugin Käthe Sasso und der Zeitzeuge Gerhard Kastelic, eine Gruppe Schülerinnen und Schüler, die aus Abschiedsbriefen von Hingerichteten vorlasen, sowie vier Vertretern von Religionsgemeinschaften mit.

Die Tafel trägt - auf Deutsch und auf Englisch - die Inschrift:

"Erinnerung und Verpflichtung
Das nationalsozialistische Regime unterdrückte nach der Okkupation Österreichs jede Opposition. Nicht nur politischer Widerstand und die Verbreitung regimekritischer Nachrichten wurden vielfach mit dem Tod bestraft, auch für geringfügige Vergehen oder unerwünschtes Verhalten konnte die Todesstrafe verhängt werden. Mehr als tausend der vom Volksgerichtshof, dem Oberlandesgericht Wien und von Sondergerichten verhängten Todesurteile wurden im Landesgericht Wien vollstreckt.
In den Schachtgräbern der Gruppe 40 wurden die sterblichen Überreste der Hingerichteten entweder nach ihrer Verwendung für medizinische Studien im Anatomischen Institut der Universität Wien oder sofort nach der Hinrichtung formlos verscharrt. Ebenso wurden Männer, die aufgrund von Urteilen der Militärjustiz am Militärschießplatz Kagran exekutiert worden waren, hier vergraben.
Damit wurde dieser Teil der Gruppe 40 zur letzten Ruhestätte für jene Menschen, die ihr Einstehen für ihre politische oder religiöse Überzeugung, ihr Eintreten für Mitmenschlichkeit, Freiheit und Demokratie mit dem Leben bezahlen mussten.
Nach dem Ende des Krieges wurden einige der Hingerichteten in private Gräber umgebettet, anderen wurde hier ein Erinnerungszeichen gesetzt. Manche sind bis heute namenlos geblieben. Zum Gedenken an die in Konzentrationslagern ermordeten Österreicherinnen und Österreicher wurde Asche aus verschiedenen Gedenkstätten hier bestattet.
An die hier beerdigten Opfer der Erschießung von entlassenen Häftlingen aus dem Zuchthaus Stein an der Donau in Hadersdorf am Kamp, die zum Teil hier bestattet wurden, erinnert eine Gedenktafel.
Auch die nach 1945 zur Forschungen verwendeten Präparate der Opfer der nationalsozialistischen Medizinverbrechen fanden hier eine würdige letzte Ruhe. Die österreichische Bundesregierung gedenkt in Trauer der Opfer des nationalsozialistischen Unrechtsregimes.
Ihr Schicksal ist Auftrag und Verpflichtung zur wachsamen Verteidigung der Demokratie, des Rechtsstaates und der Menschenrechte.
11. März 2013"