Magistratsabteilung VIIIa - II. Hochquellenleitung (1908-1912)

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1902
Datum bis 1912
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 45079
GND
WikidataID
Objektbezug Wasserversorgung, Langes 19. Jahrhundert, Zweite Hochquellenleitung
Quelle
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Letzte Änderung am 19.04.2024 durch WIEN1.lanm08uns

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Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
  3. Literatur
  4. Einzelnachweise


Magistratsabteilung VIIIa - II. Hochquellenleitung.

Aufgabenbereiche

1902: Mit Verfügung vom 22. März betraute der Bürgermeister den Magistratssekretär Dr. August Nüchtern ad personam zusätzlich mit den Aufgaben der II. Hochquellenleitung und ordnete an, dass alle Zuschriften und Eingaben an den Magistrat, Abteilung VIIIa, zu richten waren.[1]
1908: Bedingt durch die Zunahme der Agenden, kam es zu einer Loslösung der Angelegenheiten der zweiten Hochquellenleitung von der Magistratsabteilung VIII und zur Errichtung einer eigenen Magistratsabteilung VIIIa.[2] Beide Abteilungen hatten eine gemeinsame Kanzlei. Die Geschäftsaufzählung lautete: Sämtliche Agenden betreffend den Bau der II. Kaiser Franz Josef-Hochquellenwasserleitung, einschließlich aller Rechtsangelegenheiten, der Verwaltung der Hochquellenwasserleitungsgründe und des städtischen Forstbesitzes im Gebiete der II. Hochquellenleitung.
1911: Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1912 wurde die Magistratsabteilung VIIIa aufgelassen, ihre Agenden wurden der Magistratsabteilung VIII übertragen; die Protokollführung erfolgte jedoch auch weiterhin getrennt.[3]


Entwicklungsübersicht

1908 Magistratsabteilung VIIIa – II. Hochquellenleitung
1912 Überleitung in:
Magistratsabteilung VIII


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 98


Einzelnachweise

  1. Pr.Z. 3982/1902; Normalienblatt des Magistrats 1902, Nr. 32.
  2. Erlass vom 19. Dezember 1908 (MD 3592/1908); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1908, S. 108 f.
  3. Erlass vom 24. Dezember 1911 (MD 3366/1911); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1912, S. 9.