Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1994
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 48684
GND
WikidataID
Objektbezug Magistratsabteilung
Quelle
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  • Magistratsabteilung 67 - Rechtliche Verkehrsangelegenheiten und Parkraumüberwachung (1994, bis: 1994)
  • Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung (1994)

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Inhalt:
  1. Aufgabenbereiche
  2. Entwicklungsübersicht
  3. Literatur
  4. Weblinks
  5. Einzelnachweise


Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung.

Die Geschäftsaufzählung umfasst die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren, die Überwachung sowie die administrativen Aufgaben, die sich aus der Abordnung von städtischem Personal (Parkraumüberwachungsgruppe) an die Verkehrsabteilung der Bundespolizeidirektion ergeben.

Aufgabenbereiche

Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1994 (Juli): Das Parkometergesetz vom 5. Juli 1974 schuf die Grundlage für eine Parkraumbewirtschaftung durch die Einhebung einer Parkometerabgabe.[1] Die erforderlichen Kontrollmaßnahmen wurden bis zum 30. September 1994 durch die Bundespolizei wahrgenommen, ehe die Stadt Wien diese Aufgabe in die eigene Verantwortung übernahm.[2] Die operative Ausführung wurde der mit 1. Juli 1994 geschaffenen Magistratsabteilung 67 übertragen.[3] Die Geschäftsaufzählung umfasste die Überwachung sowie die administrativen Aufgaben, die sich aus der Abordnung von städtischem Personal (Parkraumüberwachungsgruppe) an die Verkehrsabteilung der Bundespolizeidirektion ergeben. Ab Ende 1996 kam auch die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren zu den Aufgaben der Magistratsabteilung 67 hinzu (bis dahin wurden diese von der Magistratsabteilung 4 durchgeführt).
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 1994 (November): In der Zeit vom 1. Juli bis 5. November 1994 hatte die Magistratsabteilung 67 auch die allgemeinen verkehrsrechtlichen Agenden wahrzunehmen, die nach der Auflassung der Magistratsabteilung 70 von der Magistratsabteilung 64 wahrgenommen worden waren. Mit der Einrichtung der neuen Magistratsabteilung 65 wurde dieser Kompetenzbereich ausgegliedert, der Sachtitel der Magistratsabteilung 67 auf die Parkraumüberwachung eingeschränkt.[4]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2006 (Oktober): Der Absatz betreffend die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Parkometergesetz wurde abgeändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2009 (Oktober): Als neue Kompetenz wurde die Erlassung von Kostenbescheiden nach straßenpolizeilichen Vorschriften bei verkehrsbeeinträchtigend abgestellten Fahrzeugen in die Geschäftsaufzählung aufgenommen.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2011: Der Sachtitel der Geschäftsgruppe wurde abgeändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2012 (Juli): Mehrere Absätze der Geschäftsaufzählung wurden abgeändert.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2013 (Jänner): Vollziehung der 2012 vorgenommenen und verlautbarten Änderungen in der Geschäftsaufzählung.
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2018 (März): Mit der ab 31. März 2018 wirksamen Geschäftseinteilung wurde der Absatz betreffend die Durchführung der Verwaltungsstrafverfahren abgeändert.[5]
Erlass 24. Mai 2022: Am 24. Mai 2022 wurde mit sofortiger Wirksamkeit aus organisatorischen Gründen nachstehende Anpassungen hinsichtlich ihrer Zuständigkeit vorgenommen und in den Aufgabenkatalog der Magistratsabteilung 67 folgender Absatz eingefügt: „Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002.“ Die Änderung der Geschäfteinteilung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.[6]
Erlass 19. Mai 2023: Mit Wirksamkeit vom 1. Juni 2023 wurde in den Aufgabenkatalog der Magistratsabteilung 67 folgender Absatz eingefügt: „Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 5 Abs. 6 der Verordnung betreffend stationslose Mietfahrräder und elektrisch betriebene Klein- und Miniroller.“ Die entsprechende Änderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.[7]
Geschäftseinteilung des Magistrats der Stadt Wien 2023: Mit Wirksamkeit vom 1. April 2023 wurde die Zuständigkeit für die Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren nach dem Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 wurde von den Magistratischen Bezirksämtern auf die Magistratsabteilung 67 übertragen.[8]

Entwicklungsübersicht

1994 Magistratsabteilung 67 - Rechtliche Verkehrsangelegenheiten und Parkraumüberwachung (Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Stadtplanung und Verkehr)
1994 Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung (Geschäftsgruppe Umwelt und Verkehr)
1996 Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung (Geschäftsgruppe Umwelt und Verkehrskoordination)
2001 Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung (Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr)
2011 Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung (Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung)
2021 Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung (Geschäftsgruppe Innovation, Stadtplanung und Mobilität)

Literatur

  • Peter Csendes: Geschichte der Wiener Magistratsabteilungen in den Wahlperioden 1969 bis 2005. Wien: Wiener Stadt- und Landesarchiv 2007 (Veröffentlichungen des Wiener Stadt- und Landesarchivs, Reihe C. Sonderpublikationen, Heft 13), S. 141-142

Weblinks

Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung

Einzelnachweise

  1. Landesgesetzblatt 47/1974.
  2. Vgl. Verwaltungsbericht der Stadt Wien 1994, S. 358, wo die dafür erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen zusammengestellt sind.
  3. Genehmigung des Gemeinderats vom 30. Juni 1994, Pr.Z. 2179/1994.
  4. Beschluss des Gemeinderats vom 7. November 1994, Pr.Z. 3648/1994.
  5. Siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 31. Sitzung des Gemeinderates vom 15.12.2017, Pr.Z. 03857-2017/0001-GIF.
  6. Erlass MDK-1988190-2022-1: Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien; Änderung der Aufgaben der Magistratsabteilungen 58 und 67.
  7. Erlass MDK-639115-2023-1: Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien; Änderung der Geschäfte der Magistratsdirektorin bzw. des Magistratsdirektors sowie der Aufgaben der Magistratsabteilungen 2 und 67; Erlass.
  8. 143578-2023-GGK (Antrag Stadtsenat); siehe Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: 36. Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023, 143578-2023-GGK sowie Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates: Beilage zur 36. Sitzung des Gemeinderates vom 23.03.2023, 143578-2023-GGK, Beilage 106/2023 (Postnummer 33).