Konzipient

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Berufsbezeichnung
Andere Bezeichnung
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Quelle
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Letzte Änderung am 3.11.2023 durch WIEN1.lanm09fri

Ein Konzipient oder Konzipist ist ein Kanzleibeamter einer Behörde, der Konzepte (Entwürfe) für noch ins Reine zu schreibende Schriftstücke erstellte. Darüber hinaus ist eine feinere Unterscheidung von Konzipient und Konzipist, die sich auf die Hierarchie innerhalb einer Behörde stützt, möglich: Während ersteres einen konzipierenden Sekretär bezeichnen konnte, beschrieb letzteres einen für die Erstellung minderwichtiger Konzepte herangezogenen Kanzleischreiber.[1]


Literatur

  • Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Michael Hochedlinger: Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien / München: Böhlau / Oldenbourg 2009 (Historische Hilfswissenschaften), S. 77