Kirchenmeisteramt

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Konfessionelle Verwaltungseinheit
Datum von 1336 JL
Datum bis
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 39451
GND
WikidataID
Objektbezug Mittelalter
Quelle
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Letzte Änderung am 24.07.2023 durch WIEN1.lanm08tau

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Das Kirchenmeisteramt von St. Stephan, St. Michael und Maria am Gestade war ein städtisches Amt. Es geht auf den Titel des Kirchenmeisters oder Kirchmeisters zurück, der bereits im Mittelalter existierte. Das Kirchenmeisteramt wird wohl zum ersten Mal in einer Urkunde des Bürgerspitalarchivs von 1336 erwähnt; Instruktionen für die Kirchmeister gab es ab September 1650.

Dessen Aufgaben veränderten sich im Laufe der Jahre kaum: Aufsicht über das Stiftungsvermögen für Bau und Erhaltung der Kirchen (Kirchenbaufonds) und Friedhöfe, Verwahrung von Heiligtümern, Messgegenständen, Kleinodien, Überwachung des Personals, Schutz der Gläubigen gegen übertriebene Forderungen der Kirchendiener, Ausbezahlung der Löhne und Verwaltung der Kirchengüter, Aufsicht über den Dombaumeister. In diesen Geschäften wurde der Kirchmeister von einem Kirchenschreiber, Küster, Mesner und Totengräber assistiert. Die Tätigkeit war über Jahrhunderte ehrenamtlich. Erst seit etwa 1700 wurde der Kirchmeister von St. Stephan von der Stadt besoldet.

Die Einnahmen des Kirchenmeisteramts stammten aus den Zinsen der Kirchenkapitalien, Stiftungskapitalien sowie einigen Privatkapitalien. Dazu kamen Mieteinnahmen von zur Stephanskirche gehörenden Häusern, aber auch Schenkungen und sonstige Zuwendungen machten einen Teil der Einnahmen aus. Auf der Ausgabenseite waren die Besoldungen, Pensionen und Provisionen sowie Reparaturkosten für die verwalteten Gebäude zu bezahlen.

Entwicklung zur journalführenden Behörde

Am Personalstand dieses Amtes veränderte sich auch in der josephinischen und nachjosephinischen Zeit kaum etwas. Neben dem Kirchenmeisteramt existierte das so genannte Bahrleihamt. Bereits 1792 haben die Leiter des Kirchenmeisteramts und des Bahrleihamts vereinbart, einander im Krankheitsfall zu vertreten, einer vorgeschlagenen Zusammenlegung der beiden Ämter wurde nicht zugestimmt. Erst durch den Selbstmord von Kirchenmeister Andreas Furthmoser 1799 wurde diese Idee wieder aufgenommen und das Bahrleihamt per Regierungsdekret im Juni 1800 mit dem Kirchenmeisteramt vereinigt. Von diesem Zeitpunkt an war dieses wie alle anderen magistratischen Ämter eine journalführende Behörde - die Journale mussten wöchentlich der Buchhaltung überbracht werden. Die Einnahmen bestanden in 1) Interessen von Kirchenkapitalien (teilweise zur Deckung der Ausgaben), 2) Privatkapitalien (machten ein Aktivkapital der Kirche aus), 3) Stiftungskapitalien (gehörten Stephanskirche und waren in öffentlichen Fonds angelegt).

Später bildete der Kirchenprobst die Spitze des Kirchenmeisteramtes, ab 1847 sogar zwei. 1848 gehören zum Personal des Kirchenmeisteramtes zwei Kirchenpröbste, ein Amtsschreiber, ein Bauübergeher, ein Mesner, ein Oberkirchendiener, drei Kirchendiener, vier Kirchengehilfen und vier Konduktsansager.

Schriftgut des Kirchenmeisteramts

Die Rechnungsbücher der Kirchmeister von St. Stephan sind im Wiener Stadt- und Landesarchiv erhalten und umfassen mit großen Lücken den Zeitraum von 1404 bis 1821. Jene nach der Umwandlung des Kirchmeisteramtes von einem weltlichen zu einem kirchlichen Amt entstandenen Rechnungsbücher werden im Domarchiv von St. Stephan verwahrt (ab 1709). Im Falle von St. Michael sind Rechnungsbücher aus dem Zeitraum von 1443 bis 1626 erhalten, jedoch mit großen Lücken. Sie werden im Archiv der Salvatorianer verwahrt, ein Rechnungsbuch im Wiener Stadt- und Landesarchiv (1466-1469). Für Maria am Gestade haben sich keine Rechnungsbücher erhalten.

Quellen

Literatur

  • Josef Pauser: Verfassung und Verwaltung der Stadt Wien, in: Karl Vocelka / Anita Traninger [Hg.]: Die frühneuzeitliche Residenz (16. bis 18. Jahrhundert) (Peter Csendes / Ferdinand Opll [Hg.]: Wien. Geschichte einer Stadt. Band 2), Wien/Köln/Weimar: 2003, S. 69 f.
  • Elfriede Sheriff: Die Ämter der Stadt Wien von 1783-1848 in verwaltungsgeschichtlicher und personeller Hinsicht. Diss. Univ. Wien. Wien 1977, S. 120-124