Kino Waldschnepfe

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Einreichplan des Kinos Waldschnepfe (um 1925)
Daten zur Organisation
Art der Organisation Kino
Datum von 1925
Datum bis 1929
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 61099
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Bildname Kino Waldschnepfe.jpg
Bildunterschrift Einreichplan des Kinos Waldschnepfe (um 1925)
  • 17., Dornbacher Straße 88

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48° 13' 55.93" N, 16° 17' 35.87" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Das Kino Waldschnepfe war ein Kino in Wien. Es wurde von 1925 bis 1929 an der Adresse 17., Dornbacher Straße 88 betrieben.

Architektur

Das Kino wies 349 Sitzplätze auf, verfügte über einen Garten und einen schmalen Hof hinter dem Saal. Es gab sechs Ausgangstüren vom Kinosaal und jeweils einen Eingang zum Gebäude und zum Kinosaal. Zudem gab es einen Ausgang Richtung Garten.

Am 21. Oktober 1925 fand unter Beteiligung der Polizeidirektion A.B, des Bezirks-Polizei-Kommissariats Hernals, der Magistratsabteilung 36, des Kommandos der städtischen Feuerwehr, des Gewerbe-Inspektorats, der Bezirksvorstehung, des Antragstellers Franz Basso und der Inhaber der Gastwirtschaft Güldene Waldschnepfe, welche im selben Haus ansässig war, die Begutachtung des Orts für das geplante Kino statt.

Pacht und Konzession

Am 5. Jänner 1925 erhielt Franz Basso eine sogenannte Vorlizenz für ein Kino. Er hatte bereits im Spätsommer 1924 versucht, ein Kino im 13. Bezirk zu eröffnen, was jedoch aufgrund fehlenden Bedarfs abgelehnt wurde.

Da Basso als 55-65%iger Kriegsinvalide, der an beiden Händen gelähmt war, zudem auch Versorger seiner 80-jährigen Mutter war, stimmte die Bezirksvertretung für Lokalbedarf und Lizenz, der Bund der österreichischen Lichtspiel Theater bezweifelte allerdings die Rentabilität an diesem Ort.

Bis zum 19. Jänner 1925 waren die meisten Anforderungen für eine Kinogründung erfüllt, lediglich Adaptionen bei den Stiegen, Logen und dem Ausgang mussten vom Antragssteller noch durchgeführt werden.

Trotz bewilligter Vorlizenz wurde am 9. Februar 1925 das Ansuchen von Franz Basso um eine Kinolizenz von der Polizeidirektion zunächst abgelehnt mit der Begründung der unwirtschaftlichen Lage der Kinounternehmung. Eine Einschränkung war beispielsweise, dass es keinen Antrag auf eine spätere Verlegung des Standorts geben dürfte, da dies zur finanziellen Schädigungen anderer Kinobetriebe führen könnte. In geplanter Lage wäre das nächste Kino zu Fuß eine halbe Stunde Gehzeit entfernt. Potenzielle Kinobesucherinnen und -besucher erwartete man lediglich aus Dornbach und Neuwaldegg, zu denen eventuell auch Ausflüglerinnen und Ausflügler hinzukamen.

Siehe auch: Kino

Quellen