Kaiserhymne

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 4.11.2022 durch WIEN1.lanm08uns

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Kaiserhymne (!Gott erhalte ...").

Als im Lauf des ersten gegen Frankreich geführten Koalitionskriegs (1792-1799) eine französische Armee unter Napoleon in die Habsburgermonarchie einfiel, gab der niederösterreichische Regierungspräsident Franz J. Graf Saurau Auftrag zum Verfassen eines Lieds, mit dem der Patriotismus der Bevölkerung und die Treue zur Dynastie angefacht werden sollten. Die Melodie komponierte Joseph Haydn zwischen Oktober 1786 und Jänner 1797 in seiner damaligen Wohnung 1, Neuer Markt 2 (Gedenktafel, enthüllt 1980); der mit den Worten "Gott erhalte Franz den Kaiser" beginnende Text stammte von Lorenz Leopold Haschka; gesungen wurde das Lied erstmals am 12. Februar 1797 im Hofburgtheater in Anwesenheit Franz II. Haydn verwendete die Melodie auch als Satz des sogenannten Kaiserquartetts, das erstmals am 28. September 1797 in Eisenstadt anlässlich des Besuchs des Palatins Erzherzogs Joseph gespielt wurde. 1826 wurde das Lied zur offiziellen Hymne Österreichs bestimmt. Nach dem Tod des Kaisers (1835) wurde zunächst ein von Karl von Holtei verfaßter, für Ferdinand I. bestimmter neuer Text ("Gott erhalte unsern Kaiser") eingeführt, aber schon ab 12. Februar 1836 durch einen Text von Christoph Freiherr von Zedlitz ("Segen Oest'reichs hohem Sohne ...") ersetzt. Nach der Thronbesteigung Franz Josephs I. (2. Dezember 1848) lud man zunächst Franz Grillparzer, dann auch andere Dichter zur Abfassung eines neuen Texts ein. Genehmigt wurde am 27. März 1854 der Text von Johann Gabriel Seidl ("Gott erhalte, Gott beschütze..."), der bis 1918 in Geltung blieb.

Bundeshymne: In der Republik konnte sich eine 1920 von Wilhelm Kienzl komponierte und von Karl Renner getextete Bundeshymne nicht auf Dauer durchsetzen. Von 13. Dezember 1929 bis zur Annexion 1938 galt wieder die Haydn-Melodie der einstigen Kaiserhymne, unterlegt mit einem Text von Ottokar Kernstock ("Sei gesegnet ohne Ende ...") als Bundeshymne. Der Haydn-Melodie unterlegte 1841 August Heinrich Hofmann von Fallersleben seinen Text "Deutschland, Deutschland über alles...", die am 11. August 1922 zur Hymne des Deutschen Reichs bestimmt wurde. Die Verwendung auch in der nationalsozialistischen Ära führte dazu, dass in der zweiten Republik von einer Weiterverwendung der Haydn-Melodie Abstand genommen wurde.

Literatur

  • Otto Biba: Gott erhalte! - Joseph Haydns Kaiserhymne. Wien [u.a.]: Doblinger 1982.