I. Israelitisches Rekonvaleszentenheim Philantropia für arme jüdische Frauen und Kinder

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Briefkopf des I. Israelitischen Rekonvaleszentenheims Philantropia für arme jüdische Frauen und Kinder, 1911
Daten zur Organisation
Art der Organisation Verein
Datum von 1898
Datum bis 1938
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 70032
GND
WikidataID
Objektbezug Jüdische Geschichte (Organisationen), Jüdische Geschichte
Quelle
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Bildname Israelitisches_ Rekonvaleszentenheim_ Philantropia_ für arme jüdische Frauen und Kinder.jpg
Bildunterschrift Briefkopf des I. Israelitischen Rekonvaleszentenheims Philantropia für arme jüdische Frauen und Kinder, 1911
  • 13., Lainzer Straße 172

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48° 10' 25.43" N, 16° 17' 1.57" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Der Verein „I. Israelitisches Rekonvaleszentenheim für arme jüdische Frauen und Kinder“, später Verein “Frauen- und Rekonvaleszentenheim ‚Philantropia'“ wurde 1898 gegründet, betrieb ab 1908 am Standort 13., Lainzer Straße 172, ein Erholungsheim, das 1938 arisiert und erst nach einem jahrelangen Rückstellungsverfahren an die Israelitische Kultusgemeinde restituiert und 1967 an die Stadt Wien verkauft wurde.

Vereinsgeschichte

Die Proponentin Amalie Beck, 1898 wohnhaft 8., Lange Gasse 1, reichte die Statuten des Vereins „I. Israelitisches Rekonvalescentenheim für arme jüdische Frauen und Kinder“ im Mai 1898 bei der Vereinsbehörde Niederösterreichische Statthalterei ein. Der Verein ging aus dem „Frauenverein im VIII. Bezirke“ hervor, dessen Vorsitzende Amalia Beck war.[1] Im Jahr 1901 änderte der Verein seinen Namen in „I. Israelitisches Rekonvalescentenheim Philantropia für arme jüdische Frauen und Kinder“. Der Vereinszweck war die „Errichtung eines Rekonvaleszentenheimes um in demselben armen, jüdischen Rekonvaleszenten weiblichen Geschlechtes und Kindern, die das sechste Lebensjahr überschritten haben, die erforderliche Pflege angedeihen zu lassen“. Personen mit „infectiösen Krankheiten“ durften nicht aufgenommen werden (Statut 1901, § 1), 1908 kamen auch Epilepsie, psychische Krankheiten und Bettlägerigkeit als Ausschließungsgründe hinzu (Statut 1908, § 3). Der Aufenthalt sollte „in der Regel drei Wochen nicht überschreiten“ (Statut 1901, § 3) und war zunächst unentgeltlich (Statut 1901, § 4). Mittel des Vereines setzten sich aus Mitgliedsbeiträgen, Schenkungen, Stiftungen und „Vermächtnissen“ zusammen (Statut 1901, § 5). Mitglieder konnten alle sein, die einen Jahresbeitrag von mindestens 4 Kronen leisteten (Statut 1901, § 6 und § 7).[2]

Statuten 1901

Mit 6 Kronen war man Mitglied, mit 200 Kronen Gründer und mit 5000 Kronen Stifter.[3] Im Falle der Auflösung des Vereins sollte das Vereinsvermögen an den „Israelitischen Frauenwohltätigkeitsverein Josefstadt in Wien“ ergehen (Statut 1901, § 28). 1908 hieß der Verein „Rekonvaleszenten- und Erholungsheim Philantropia für arme israelitische Frauen und Kinder“.[4]

Im Jahr 1906 erhielt der Verein „Rekonvaleszenten- und Erholungsheim Philantropia für arme israelitische Frauen und Kinder“ eine Baubewilligung für die Errichtung eines Rekonvaleszentenheimes in dem Haus 13., Lainzer Straße 172, KG Lainz, EZ 420 und KG Speising, EZ 9, Konskriptionsnummer 157, inmitten eines großen Gartens. Das Heim wurde anlässlich des Regierungsjubiläums Kaiser Kaiser Franz Josephs I. am 26. Oktober 1908 feierlich eröffnet.[5] Angesichts der humanitären Katastrophe des Ersten Weltkrieges und des Elends überwiegend jüdischer Flüchtlinge aus Galizien änderte der Verein seine Statuten und machte es sich im Jahr 1918 zur Aufgabe „Kindern von Kriegsinvaliden, Waisenkindern und solchen, die schwächlich, unterernährt und erholungsbedürftig sind und jeder häuslichen Pflege entbehren, im Alter von 8 bis 14 Jahren stehend, eine die körperliche Entwicklung des Kindes wesentlich fördernde Erholung angedeihen zu lassen“ (Statut 1918, § 2). Der Aufenthalt konnte nun vier Wochen betragen, auch zahlende Patientinnen wurden aufgenommen (§ 3 und § 4). Im Jahr 1925 wurde der Name des Vereins abermals geändert in „Rekonvaleszenten-, Kinder- und Erholungsheim Philantropia für arme kranke Frauen und Kinder“, der Vereinszweck hieß Aufnahme israelitischer Frauen und Mädchen „nach überstandener nicht infectiöser Krankheit“ und „Kindern von Kriegsinvaliden und Waisenkindern (…) zwischen 8 und 14 Jahren eine Erholung zu gewähren“ (Statut 1925, § 1.I). Ab nun hatten diese auch einen „Verpflegungsbeitrag“ zu leisten (Statut 1925, § 1.II). Im Jahr 1927 entschied der Verein in einer Generalversammlung, das Rekonvaleszentenheim in ein „Altersheim“ umzuwandeln und derart umzubauen, dass kleinere Räume geschaffen wurden, damit ältere Frauen dort „ihren ganzen ferneren Lebensabend im Heime verbringen sollen“. Der Vereinsname und die Statuten wurden dahingehend verändert: Der Verein hieß ab nun bis 1938 „Frauen- und Rekonvaleszentenheim Philantropia“. [6].


Arisierung und Vereinsauflösung 1938

Der Verein „Frauen- und Rekonvaleszentenheim Philantropia“ wurde „mit Wirkung vom 15. August 1938“ von der NS-Behörde Stillhaltekommissar für Vereine, Organisationen und Verbände aufgelöst und unter Aufhebung seiner Rechtspersönlichkeit in die Nationalsozialitische Volkswohlfahrt (NSV) eingegliedert. In einem Brief (Absender unbekannt) an die Reichsleitung der NSDAP, Hauptamt für Volkswohlfahrt steht, dass sich „das Heim hervorragend als Müttererholungsheim“ eigne. Die NSV führte diese Pläne aus und gestaltete das erst 1930 renovierte Haus wieder vollkommen um, indem sie aus den kleinen Zimmern größere Räume für Säuglinge schuf. Der Verein „Frauen- und Rekonvaleszentenheim Philantropia“ besaß außer einer Liegenschaft ein Vermögen, das sich aus folgenden Posten zusammensetzte und das von der NSV vollkommen eingezogen wurde:

  • Bargeld: 5.904,90 Reichsmark
  • Sparkassenguthaben bei Postsparkasse: 147,90 Reichsmark
  • Bank- und Sparkassenguthaben auf Sparbüchern: 13.291,52 Reichsmark
  • Wertpapiere: 2.546,79 Reichsmark
  • Inventar: 36 Betten, Tische, Sessel, Kredenzen, ein Bücherschrank, ein Schreibtisch, „17 Ottomanen“ usw..[7]


Die Baugeschichte des Hauses 13., Lainzer Straße 172

Die Israelitische Kultusgemeinde beschrieb das Haus im Rückstellungsverfahren auf diese Weise: Es sei ein „in französischem Stil des vorigen Jahrhunderts errichtetes Gebäude (…)“, welches „über dem gesamten Haupttrakt ein französisches Mansardendach hatte, das in der Sattelfläche mit Blech, in der Steilfläche mit Naturschiefer abgedeckt und innen vollkommen ausgebaut“ gewesen sei. In den Steilflächen seien sehr „schöne Ziergiebel mit reichhaltiger Architektur eingebaut und das gesamte Außenbild dieses Haupttraktes im Allgemeinen diesem Villenviertel im Hietzinger Cottage angeglichen“ gewesen.[8] Am 8. August 1938 wurde das Gebäude von Alfred Mörl für den Stillhaltekommissar beschrieben und geschätzt: Es sei ein „villenartiges“, einstöckiges Haus mit „geschlossener Holzveranda“ und einem hinteren Trakt, welcher „mit dem Vordertrakt durch eine Glasveranda verbunden war“. Im hinteren Trakt befanden sich die Küche, eine Vorratskammer und die Hausbesorgerwohnung. An diesen Trakt schloss eine geschlossene Holzveranda an, die als Speisesaal und „Liegehalle“ diente. In dem 7000m2 großen Garten stand ein Gartenhaus mit zwei Wohnungen. Der „Verkehrswert“ wurde mit 55.000 bis 60.000 Reichsmark „angenommen“.[9] Im Jahr 1939 wurde das Haus von der NSV in ein Mütter- und Säuglingsheim umgestaltet und verlor laut Israelitischer Kultusgemeinde seinen ursprünglichen Stil. Die „sehr schöne, geschnitzte, vollkommen doppelverglaste, durch zwei Stockwerke (Parterre und 1. Stock) gehende Holzveranda“ wurde durch einen An- und Zubau verunstaltet, eine bauliche Änderung, sei durch nichts zu begründen gewesen, aber laut NSV zwingend notwendig gewesen, da die Holzveranda angeblich „bereits vermorscht“ gewesen sei. Die Kultusgemeinde argumentierte auch, dass „die Abänderung des Haupttraktes und insbesondere der Mansarde nur erfolgte, um dem Bauwerk den Stempel ‚deutscher Architektur‘ aufzudrücken“.[10] Im Archiv der Magistratsabteilung 37 - Baupolizei befinden sich die Pläne des Hauses. Aus diesen geht hervor, in welcher Weise die NSV das Heim umbauen ließ. [11] So wurden etwa aus sechs Zimmern drei große Räume für die Betten der Kleinkinder und im Dachgeschoss mehrere bewohnbare Räume für Säuglingsschwestern durch einen „Mansardenausbau“ geschaffen. Auch wurde das „Pförtnerhaus“ umgestaltet, 1942 ein „Kartoffelbunker“ erbaut. [12]


Die Zeit des Nationalsozialismus 1938 bis 1945

Das Heim kam sehr bald nach dem Anschluss unter kommissarische Verwaltung und SA-Besetzung. Im Juni 1938 schrieb die kommissarische Leiterin an die Israelitische Kultusgemeinde, dass nun „im Heime auch arische Pfleglinge aufgenommen werden“.[13] Noch Anfang August 1938 befanden sich aber 32 erholungsbedürftige jüdische Patientinnen in diesem Heim. Es hatte zu dieser Zeit sechs Angestellte, darunter laut NS-Diktion „5 arische“. [14] Sehr bald danach wurden die jüdischen Patientinnen entlassen.


Die Zeit ab 30. April 1945

Als die NSV mit Ende der NS-Herrschaft aufgelöst wurde, übernahm der Zentral-Krippenverein der Stadt Wien [15] mit Datum 1. August 1945 das Heim und führte es weiter als Säuglings- und Kinderheim für Kleinkinder bis zu vier Jahren. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien verwaltete das Heim zwar ab dem Datum 24. Juni 1947, die grundbücherliche Überschreibung erfolgte aber erst nach Abschluss des Rückstellungsvergleiches im Juni 1962. [16]


Eigentumsverhältnisse der Liegenschaft 13., Lainzer Straße 172 – Rückstellungsverfahren

Da sich der Verein „Philantropia“ nicht wieder begründete, war die Israelitische Kultusgemeinde gemäß Zweitem Rückstellungsanspruchsgesetz dazu berechtigt, einen Rückstellungsantrag stellen. [17] Aus dem Zeitpunkt des Erlasses dieses Bundesgesetzes resultiert die Tatsache, dass die Kultusgemeinde bis dato nur Rückstellungsanträge für Vermögen, die bis zum 13. März 1938 in ihrem eigenen Besitze standen, stellen konnte.</ref> Durch Erlass des Zweiten Rückstellungsanspruchsgesetz war es ihr möglich geworden, Rückstellungsanträge für Vereine und Stiftungen zu stellen, die sich 1945 nicht wieder reorganisierten. Im Falle des Vereins „Philantropia“ kam das Zweite Rückstellungsgesetz zur Anwendung, da die NSV eine NS-Organisation war, die 1945 aufgelöst wurde und ihr Vermögen an die Republik Österreich verfallen war. [18] Die Kultusgemeinde als „Rückstellungswerberin“ prozessierte in einem 10-jährigen Rückstellungsverfahren gegen die Republik Österreich. Das Verfahren endete mit einem Vergleich und einer von der Kultusgemeinde geleisteten Rückkaufsumme in der Höhe von 60.000 Schilling. Die Beteiligten an diesem Verfahren waren:

  • Die Finanzprokuratur als Anwalt und Rechtsvertretung der Republik Österreich
  • Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (FLD) als 1. Instanz.[19]
  • Das Bundesministerium für Finanzen als 2. Instanz
  • Der Verwaltungsgerichtshof als 3. Instanz
  • Der „Zentral-Krippenverein in Wien“ als „Mieter“ des Eigentümers Republik Österreich August 1945 bis Juni 1962.
  • Für den ehemaligen, nicht mehr wieder begründeten Verein „Erstes israelitisches Rekonvaleszentenheim für arme jüdische Frauen und Kinder“ - Die Israelitische Kultusgemeinde Wien als „Rückstellungswerberin“, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Karl Schenk.
  • Für die Republik Österreich: Gutachter Ing. Schwarz und Verwalterin des Heimes zur Zeit des Nationalsozialismus Jolanda Berner (NSV).[20]

Bei dem langjährigen Verfahren von 1952 bis 1962 gab es keinen Zweifel daran, dass es zu einer Naturalrestitution der Liegenschaft an die Israelitische Kultusgemeinde kam, aber die anfallenden Erträgnisse aus dem Umbau der Liegenschaft 1939 bildeten den Gegenstand des Rechtsstreites. Am 26. Jänner 1952 stellte die Israelitische Kultusgemeinde einen Antrag auf Rückstellung nach dem Zweiten Rückstellunganspruchsgesetz (§1, Ziffer 4 des 2. RStAG. BGBl. Nr. 176/51). Am 28. April 1954 kam es zum Bescheid der Finanzlandesdirektion (Zl. VR-V 10.345-11/53) als 1. Instanz: Es wurden A) die Liegenschaften und B) „(…) ein der Republik Österreich gegen den Benützer der Liegenschaften Zentralkrippenverein in Wien zustehendes Nutzungsentgelt für die Zeit vom 1. August 1945 bis zum Rückstellungstage der Rückstellungswerberin zurückgestellt.“. Es wurden der Israelitischen Kultusgemeinde aber die Renovierungsarbeiten, die durch die NSV veranlasst wurden, in Rechnung gestellt. Die Kultusgemeinde hätte 115.542,47 für Aufwendungen 1938 bis 1945 „abzüglich des dem Erwerber anzurechnenden Mietzinsentgeltes“ zu zahlen, das wären in Summe 71.334,63 Schilling gewesen. Es wurde vereinbart, dass zugunsten der Republik Österreich eine Kautionshypothek auf die rückgestellten Liegenschaften von 120.000 Schilling „einverleibt“ werde. Die Israelitische Kultusgemeinde argumentierte damit, dass die Umbauten der NSV in ein Mütter- und Säuglingsheim für sie einen erheblichen Nachteil hatten. In den 1950er Jahren gab es viel mehr ältere jüdische Personen, die in einem Rekonvaleszentenheim mit kleinen Räumen aufgenommen und versorgt werden müssten als jüdische Babys, da von diesen nur wenige in Wien lebten. Nun war aber das Haus als Heim für Erwachsene nicht mehr zu verwenden, da aus den kleinen Zimmern große Räume für Säuglingsbetten gemacht wurden. Daher kam es im Jahr 1966 zu Verkaufsverhandlungen mit der Stadt Wien. 1967 wurde die Liegenschaft an die Stadt Wien verkauft. [21]

Die Zeit des Säuglingsheimes ab 1969

Am 5. März 1969 erging ein Bescheid der Magistratsabteilung 11 - Kinder- und Jugendhilfe Magistratsabteilung 11 (Zl. VIII/6/69) aufgrund eines Antrages des "Zentral-Krippenvereines" auf Bewilligung zur Führung eines Säuglingsheimes im Rahmen der Errichtung und des „Betriebes von Pflegekinderheimen und Fürsorgerziehungsheimen“. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Heim 102 Säuglinge in Betreuung. [22] Aus dem Schriftverkehr ist zu entnehmen, dass der Platz pro Kinderbett sehr eng war, da von „Mängeln“ der Fußbodenflächen pro Bett die Rede war. Eine Renovierung wäre ein zu großer Aufwand gewesen, es gäbe genug „Luftraum“ und „einen geringeren Platzbedarf für Säuglingsbetten“. [23] Daraus lässt sich schließen, dass in diesem Heim kaum Möglichkeiten für die individuelle Entwicklung der Kinder gegeben war. Bis zum Abriss des Hauses war der „Zentral-Krippenverein – Säuglingsheim der Stadt Wien“ weiterhin der Betreiber. Ab ca. 1973 wurden nach und nach Babys mit Behinderung und solche aus schwierigen sozialen familiären Verhältnissen aufgenommen. Ab 2003 wurde der „Zentral-Krippenverein“ in „BIWAK“ umbenannt und es erfolgte der Einzug in eine neu errichtete Wohnhausanlage am Laaer Berg.[24] Heute ist die Nachfolgeinstitution eine „Kinderwohngemeinschaft“ für Babys und Kleinkinder mit Behinderung zwischen 0 und 6 Jahren in Wien 10, Laaer Berg, Collmanngasse 5/7/1.[25] Das Haus in 13., Lainzer Straße wurde in den 2000er Jahren (jedenfalls vor 2004) im Zuge der Errichtung eines Startschachts für den Bau des Lainzer Tunnels abgerissen.[26]

Vorstand des Vereins „Philantropia“ 1901 bis 1930[27]

Vereinsvorstand 1901

  • Präsidentin: Amalie Beck
  • Vizepräsidentin: Wilhelmine Steiner, Prof. Dr. N. Ebermann
  • Schriftführer: Jacob Modern (1901-1911)
  • Schriftführerstellverteter: Dr. Heinrich Grimm, Hof- und Gerichtsadvokat
  • Kontroller und Obmannstellvertreter: Dr. Philipp Gelbhals, N. Steiner
  • Kontrollerstellvertreter: Dr. N. Schlesinger
  • Obmann: Leopold Guttmann
  • Obmannstellvertreter: Dr. N. Saxl
  • Kassier: M. Rosenthal
  • Kassierstellvertreter: N. Beck

Vereinsvorstand 1918

  • Präsidentin: Amalie Beck
  • Vizepräsidentin: Bertha Rosenbaum
  • Kassierin: Fanni Löwin

Vereinsvorstand 1927

  • Präsidentin: Helene Forster-Beck
  • Vizepräsidenten: Dr. N. Bauer, Oberbaurat, N. Goldschmidt
  • Ehrenpräsident: N. Nobel.


Quellen


Weblinks


Einzelnachweise

  1. Anno: Jüdische Volksstimme, 10. Jg, Nr. 26, 10. September 1909, S.26.
  2. Wiener Stadt- und Landesarchiv, M. Abt. 119, A 32: Zl. 5339/1925.
  3. Anno Jüdische Volksstimme, Nr. 26 vom 10. 9.1909, S. 4.
  4. Wiener Stadt- und Landesarchiv, M. Abt. 119, A 32: Zl. 5339/1925.
  5. Anno: Neues Wiener Journal, 16. Jg. Nr. 5393, 26. Oktober 1908, S. 4.
  6. Wiener Stadt- und Landesarchiv, M. Abt. 119, A 32: Zl. 5339/1925.
  7. Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Stillhaltekommissar Wien IV Ac 31 D 2, Karton 559.
  8. Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, A/VIE/IKG/I-III/LG/Wien 13, Lainzer Straße 172, Fasz. 1/1.
  9. Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Stillhaltekommissar Wien IV Ac 31 D 2, Karton 559.
  10. Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde Wien A/VIE/IKG/I-III/LG/Wien 13, Lainzer Straße 172, Fasz.1/1. Bescheid der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 28. April 1954.
  11. MA 37, Hauseinlagen, KG Lainz, EZ 420, KG Speising, EZ 9.
  12. Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde Wien A/VIE/IKG/I-III/LG/Wien 13, Lainzer Straße 172, Fasz.1/1. Bescheid der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland, 28. April 1954.
  13. Central Archives for the History of the Jewish people (CAHJP): A/W 300.
  14. Österreichisches Staatsarchiv, Archiv der Republik, Stillhaltekommissar Wien IV Ac 31 D 2, Karton 559.
  15. Der „Centralverein für Kostkinder-Beaufsichtigung und Säuglingsbewahranstalten-Crèches“ wurde am 28. November 1847 von Ludwig Wilhelm Mauthner gegründet und 1902 unter dem Ehrenschutz von Erzherzog Maria Josepha von Sachsen in „Zentral-Krippenverein“ umbenannt, der Vereinszweck war Betreuung von Kindern von berufstätigen Eltern. Siehe Biographien und Wikipedia Maria Josepha von Sachsen 1867-1944 [Stand: 3.12.2020].
  16. Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, A/VIE/IKG/I-III/LG/Wien 13, Lainzer Straße 172, Fasz. 1/1: BM für Finanzen Zl. 204.595-34/59.
  17. Zweites Rückstellungsanspruchsgesetz BGBl. Nr. 176/1951.
  18. BGBl. 53/1947.
  19. „Die Finanzlandesdirektionen (FLD) ist die den lokalen Finanzämtern vorgesetzte Dienststelle der Finanzverwaltung. Sie waren für die Vollziehung des 1. und des 2. Rückstellungsgesetzes ((vgl. BGBl Nr. 156/1946), (vgl. BGBl Nr. 53/1947)) (siehe: Rückstellungsgesetze) zuständig“. Siehe NS-Quellen.
  20. Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, A/VIE/IKG/I-III/LG/Wien 13, Lainzer Straße 172, Fasz. 1/1.
  21. Archiv der Israelitischen Kultusgemeinde Wien nach 1945, Mappe Liegenschaften und B 10/AD (Zitat Stand: 1999).
  22. Siehe Wiener Heimverordnung (Verordnung der Wiener Landesregierung vom 2. Oktober 1956, LGBl. für Wien Nr. 27).
  23. MA 37, Hauseinlagen, KG Lainz, EZ 420, KG Speising, EZ 9.
  24. Mein Bezirk Favoriten.
  25. siehe BIWAK.
  26. Google Maps.
  27. siehe Wiener Stadt- und Landesarchiv, M. Abt. 119, A 32: Zl. 5339/1925.