Hofgericht

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Daten zur Organisation


Hofgericht. Im Mittelalter war der Adel Österreichs nicht der Gerichtsbarkeit der Landgerichte (Wiener Stadt- und Landgericht) unterworfen, sondern Klagen gegen Adelige waren auf den Land- oder Hoftaidingen (Gerichtsversammlungen unter Vorsitz des Landesfürsten) einzubringen, die ursprünglich (11. bis 13. Jahrhundert) dreimal jährlich und zwischen in Mautern, Tulln und (Kor-)Neuburg, stattfanden. Přemysl Ottokar II. änderte dies 1254 insoweit, als die Taidinge in vier Sprengeln des Landes stattfanden und von "obersten Landrichtern", die der Landesfürst ernannte, in dessen Namen geleitet wurden. Unter Rudolf I. von Habsburg wurde statt dessen ein Hofgericht (oder Hoftaiding) in Wien eingerichtet; als Beisitzer fungierten zunächst nur Mitglieder des Herrenstands (Hochadelige), erst ab 1406 stellten der Herren- und der Ritterstand je sechs Beisitzer.

Unter Albrecht V. (1411-1439) wurde ein Großteil der Kompetenzen des Hofgerichts dem Landmarschallgericht übertragen, das damit zum Standesgericht des Adels wurde. Das Hofgericht fungierte in der Folgezeit nur mehr als Berufungsinstanz und in Fällen, in denen der Landesfürst selbst als Partei auftrat oder die ärarische Gut berührten. Maximilian I. richtete dann 1501 ein für die "niederösterreichische" Ländergruppe (Österreich unter und ob der Enns, Steiermark, Kärnten, Krain) zustand. Hof- oder Kammergericht in Wiener Neustadt ein, das jedoch bereits 1510 aufgelöst wurde; seine Kompetenzen wurden dem „Regiment" (der obersten Verwaltungsbehörde der niederösterreichischen Lande) in Wien übertragen, das seinerseits dem 1527 reorganisierten Hofrat und der Hofkanzlei unterstand. So blieb es bis zu den Reformen Maria Theresias.

Literatur

  • Ernst C. Helbling: Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Ein Lehrbuch für Studierende. Wien: Springer 1956 (Rechts- und Staatswissenschaften, 13)
  • Arnold Luschin von Ebengreuth: Geschichte des ältern Gerichtswesens in Österreich ob und unter der Enns Weimar: Böhlau 1879
  • Armin Tille [Hg.]: Allgemeine Staatengeschichte. Abt. 3.: Deutsche Landesgeschichten. Werk 6: Max Vancsa: Geschichte Nieder- und Oberösterreichs. 2 Bände. Stuttgart [u.a.]: Perthes 1905-1927
  • Max Weltin: Zur Entstehung der niederösterreichischen Landgerichte. In: Maximilian Weltin [Red.]: Babenbergerforschungen. Wien: Verein für Landeskunde von Niederösterreich und Wien 1976 (Jahrbuch Landeskunde Niederösterreich, N.F. 42), S.276-315
  • Max Weltin: Landesherr und Landherren. Zur Herrschaft Ottokars II. Přemysl in Österreich. In: Maximilian Weltin / Andreas Kusternig [Red.]: Ottokar-Forschungen. Wien: Verein für Landeskunde von Niederösterreich und Wien 1979 (Jahrbuch Landeskunde Niederösterreich, N.F., 44/45, 1978/1979), S. 159-225