Haupternährungsamt

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Abgabe von Gemüse und Obst (1942)
Daten zur Organisation


Haupternährungsamt.

Das am 27. November 1939[1] geschaffene Haupternährungsamt gliederte sich in zwei Abteilungen. Die Abteilung A war für die Bedarfsdeckung hinsichtlich Lebens- und Futtermitteln, die Abteilung B für deren Verbrauchsregelung zuständig und regelte beispielsweise die Abgabe von Gemüse und Obst. Die Geschäfte der Abteilung A besorgte die Kreisbauernschaft Wien. Die Abteilung B war wieder in vier Abteilungen gegliedert:

  • Abteilung I: Finanzgebarung – Nichtbewirtschaftete Waren
  • Abteilung II: Einzelverbraucher (Haushalte)
  • Abteilung III: Groß- und Sonderverbraucher
  • Abteilung IV: Verteilerstellen

Die Oberleitung lag beim Leiter der Kriegswirtschaftlichen Ämter. 1943 kamen im Zuge der Auflassung des Verwaltungsamts auch die Angelegenheiten des Haushaltsplans an das Haupternährungsamt.[2] Im selben Jahr erfolgte die Zusammenlegung des Haupternährungsamts mit der Abteilung B des Landesernährungsamts (bis dahin staatliche Verwaltung) und der Hauptabteilung für Ernährung und Landwirtschaft unter der neuen Bezeichnung Landesernährungsamt Wien, Abteilung B.[3]

Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 170-171

Siehe auch

Landesernährungsamt
Städtische Ämter

Einzelnachweise

  1. HVO – 3081/1939.
  2. Erlass vom 25. Jänner 1943 (A 2 – 259/1943).
  3. Erlass vom 8. April 1943 (A 2 – 334/1943).