Österreich

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Österreichischer Bindenschild, Privilegienbestätigung des Hauses Habsburg durch die Stadt Wien, 1512
Daten zum Objekt


Als territoriale Entität entstand Österreich in der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts als Markgrafschaft des ostfränkischen Reiches. Die Erhebung zum Herzogtum im Jahr 1156 führte zur endgültigen Herauslösung aus dem Herzogtum Bayern. Ab 1276 unter habsburgischer Herrschaft bildete das Herzogtum ein namengebendes Erbland der Dynastie, dem „Haus Österreich“, die ihren Herrschaftsbereich beträchtlich erweiterte und sich im 16. Jahrhundert in eine „österreichische" und spanische Linie aufspaltete. Mit dem Zerfall der Habsburgermonarchie bei Kriegsende 1918 entstand die Republik Österreich als einer der Nachfolgestaaten der Habsburgermonarchie als Bundesstaat. Die diesem Staat angehörigen Länder waren mit Ausnahme Salzburgs und des Burgenlandes bereits seit dem 15. Jahrhundert als „Erblande“ unter habsburgischer Herrschaft vereint.

Anfänge und Herrschaft der Babenberger im Hochmittelalter

Nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955, welche mit einer verheerenden Niederlage der Ungarn endete, gelang es den ursprünglich ostfränkischen, dann kaiserlichen Herrschern aus der sächsischen Dynastie der Ottonen, die Grenzen des Reiches im Südosten von der Enns Schritt für Schritt in Richtung Osten auszudehnen. In diesem Zusammenhang entstand die Markgrafschaft marcha orientalis, deren Gebiet im Volksmund "Ostarrichi" genannt wurde. Die Markgrafschaft stand seit 976 unter der Herrschaft der Babenberger. Die Bewohner der Markgrafschaft entwickelten seit dem späten 11. Jahrhundert eine vom Herzogtum Bayern gesonderte Identität. Infolge des Streits zwischen Staufern und Welfen wurden die Babenberger als staufische Parteigänger für eineinhalb Jahrzehnte mit dem Herzogtum Bayern belehnt, mussten dieses jedoch wieder auf Druck Kaiser Friedrich I. Barbarossa wieder aufgeben, wofür ihr angestammter Herrschaftsbereich 1156 unter Heinrich II. Jasomirgott zum Herzogtum Österreich erhoben wurde. Das damalige Herzogtum umfasste das heutige Niederösterreich mit Ausnahme des Pittener Gebietes im Süden und Teile Oberösterreichs, nicht jedoch das Gebiet um Steyr und das Innviertel. Zum Herrschaftsmittelpunkt bestimmten die Babenberger Wien, ein ehemals befestigtes römisches Legionslager, das dank der Förderung der Landesherrn in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts um 1200 bereits unbestrittener Hauptort im Herzogtum Österreich war. In der Folge konsolidierten die Babenberger ihre Herrschaft durch Kauf ganzer Herrschaftskomplexe (Wels, Linz, Raabs) und durch Erbfälle (Peilsteiner, Domvögte von Regensburg, Sulzbacher, Falkensteiner).

Ausschnitt aus einem Plakat zur Ausstellung "Tausend Jahre Babenberger in Österreich" im Stift Lilienfeld, 1976. Herzog Heinrich II. mit österreichischem Bindenschild.

Habsburgische Herrschaft im Spätmittelalter

Mit dem Aussterben der Babenberger in männlicher Linie im Jahr 1246 gelangten nach zahlreichen Wirren und der längeren Herrschaft König Ottokar II. Przemysl von Böhmen 1276 die Habsburger in den Herzogtümern Österreich und Steiermark an die Herrschaft. Im Lauf des 14. und 15. Jahrhunderts gelang es diesem Geschlecht seine Herrschaft über Kärnten, Krain, Görz und Tirol auszudehnen. Gemeinsam mit Vorarlberg und den südwestdeutschen Vorlanden - letztere das Herkunftsgebiet der Habsburger - bildeten diese die Stammlande der Habsburger, die nunmehr als österreichische Erblande bezeichnet wurden. Innerhalb der Erblande trennten sich ab der Mitte des 13. Jahrhunderts allmählich Nieder- und Oberösterreich in das (Erz-)Herzogtum unter und ob der Enns. 1281 bezeichnete Albrecht I. als Reichsverweser Wien als des riches houptstat in osterrich. Mit der Etablierung von Verwaltungsinstitutionen wie der zunehmenden Bedeutung des Hoftaidings unter Albrecht I. war die zentrale Bedeutung Wiens für das Land gefestigt. Im Spätmittelalter sorgten allerdings Herrschaftsteilungen unter den Habsburgern und die Trennung von Nieder- und Oberösterreich dafür, dass zentrale Verwaltungsfunktionen von Wien auf Niederösterreich beschränkt blieben.

Seit dem 14. Jahrhundert erhielten die Habsburger nach ihrem Erbland, dem Herzogtum Österreich, auch die Bezeichnung „Haus Österreich“. Das führte in der Folge dazu, dass ihr gesamter Herrschaftskomplex mit Österreich identifiziert wurde. Durch habsburgische Erbteilungen bildeten sich drei Ländergruppen heraus: Niederösterreich (Erzherzogtum unter und ob der Enns), Innerösterreich (Steiermark, Kärnten, Krain, Küstenland) und Oberösterreich (Tirol, Vorlande).

Von der maximilianeischen Verwaltungsreform zum Kaiserstaat

Als Maximilian I. nach dem Tod seines Vaters Kaiser Friedrich III. zur Macht in den österreichischen Erblanden gelangte, führte er eine Verwaltungsreform nach burgundischem Vorbild durch, die die Erbländer in Ländergruppen trennte: Niederösterreich (Niederösterreich, Oberösterreich), Innerösterreich (Steiermark, Kärnten, Krain, Görz) und Oberösterreich (Tirol, Vorarlberg, Vorlande). Als 1516 die Habsburger auch zur Herrschaft in Spanien und den unter spanischer Herrschaft stehenden Territorien in Europa und Übersee kamen, übertrug Kaiser Karl V. die Herrschaft in den österreichischen Ländern 1521 auf seinen Bruder Ferdinand I., der 1526 die Königreiche von Böhmen und Ungarn erbte. Dies war die Geburt der „österreichischen“ Linie der Habsburger im „Haus Österreich“, im Gegensatz zur „spanischen“ Linie.

Porträt Kaiser Maximilians I. (Albrecht Dürer, 1519)

Nach dem Tod Kaiser Maximilian II. 1576 kam es zur Aufteilung der Herrschaft im habsburgischen Territorialkomplex in eine österreichische, steirische und Tiroler Linie, wobei schließlich 1665 durch Erbfolge die Erbländer wieder in der Hand von Kaiser Leopold I. vereint wurden. Mit der „Pragmatischen Sanktion“ von 1713 wurde die nunmehrige Unteilbarkeit dieser Länder als Staatsgesetz verankert. Die österreichischen Erbländer bildeten innerhalb der Habsburgermonarchie, die 1804 in den Kaiserstaat Österreich umgewandelt wurde, einen Teil der „Kronländer“. Unter diesen war das Erzherzogtum ob der Enns 1779 als Ergebnis des Bayerischen Erbfolgekriegs um das Innviertel erweitert worden. Mit dem Wiener Kongress gelangte das Erzstift Salzburg an den österreichischen Kaiserstaat und wurde dem Erzherzogtum ob der Enns zugeschlagen, doch 1848 administrativ als Kronland Salzburg wieder von diesem getrennt.

Infolge der Reformen von Maximilian I. und Ferdinand I. kam es zur allmählichen Herausbildung von Zentralverwaltungsbehörden des habsburgischen Länderkomplexes, der zunehmend staatliche Strukturen entwickelte. Diese Zentralverwaltungsbehörden waren in Wien angesiedelt. Mit der Entscheidung Kaiser Ferdinand II., Wien zu seiner dauerhaften Residenz zu machen, verfestigte sich der Hauptstadtcharakter Wiens für die gesamte Habsburgermonarchie bis zu dessen Ende 1918.

Vom Ausgleich bis zum Ende der Habsburgermonarchie

Mit dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 zerfiel die Habsburgermonarchie in zwei Reichshälften, die lediglich durch den Herrscher, die gemeinsame Armee und die Außenpolitik verbunden blieben. Der cisleithanische Teil („die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“) wurde auch als „österreichischer“ Reichsteil bezeichnet, obwohl er nicht nur die ursprünglichen österreichischen Erbländer, sondern alle nicht zur ungarischen Krone gehörigen Teile der Habsburgermonarchie umfasste. Das Gebiet des heutigen Österreich umfasste im Wesentlichen die Kronländer Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Tirol (mit Südtirol) und Vorarlberg. Das Gebiet des Burgenlandes gehörte zur ungarischen Reichshälfte.

Kaiser Franz Joseph I., um 1890

Republik Österreich

Mit dem Zerfall der Habsburgermonarchie am Ende des Ersten Weltkrieges kam es am 12. November 1918 zur Gründung der Republik Deutsch-Österreich als einem der Nachfolgestaaten. Im Sinn der Pragmatischen Sanktion gaben alle heutigen Bundesländer eine Beitrittserklärung zu dem neuen Staat mit Ausnahmen Niederösterreichs, das sich immer zu Österreich gehörig betrachtete und dem Burgenland, welches zu diesem Zeitpunkt noch ein Teil des Königreich Ungarns war. Vorarlberg erklärte den Beitritt zu Deutsch-Österreich nur mit Vorbehalt. Die Gründung hatte das Ziel, mehr oder minder alle wesentlichen deutschsprachigen Volksgruppen aus dem ehemaligen Staatsverband in einem Staat zur vereinen, um in weiterer Folge den Anschluss an das Deutsche Reich umzusetzen. Letzteres war jedoch nicht im Interesse der Siegermächte des Ersten Weltkrieges. Durch den Vertrag von Saint-Germain im Jahr 1919 entstand die Republik Österreich in ihren heutigen Grenzen.

Ausrufung der "Republik Deutschösterreich" vor dem Parlament, 12. November 1918

Neben der überwiegenden Deutschsprachigkeit seiner Bewohner bestand die Gemeinsamkeit der in der Republik Österreich vereinten Länder in ihrer Zugehörigkeit zum habsburgischen Herrschaftsbereich seit dem Spätmittelalter - mit Ausnahme Salzburgs. Mit der Verfassung von 1920 definierte sich Österreich als föderaler Bundesstaat mit der Hauptstadt Wien, welche durch Trennung von Niederösterreich im Jahr 1922 den Status eines eigenen Bundeslandes erhielt. Mit der schrittweisen Zerstörung des Parlamentarismus ab März 1933 wurde ein Regime etabliert, das bis 1938 die Geschicke des Landes bestimmte und heute als "Dollfuß-Schuschnigg-Diktatur" bezeichnet wird. Mit dem Einmarsch der deutschen Wehrmacht am 12. März 1938 und dem „Anschluss“ an das Deutsche Reich wurde Österreich okkupiert, de facto annektiert. Die territoriale Einheit wurde aufgelöst, die ehemaligen Bundesländer als „Gaue“, darunter auch Wien, in die Verwaltungsstruktur von Nazi-Deutschland einverleibt, die Bezeichnung „Österreich“ durch „Ostmark“ ersetzt.

Das durch Bomben zur Gänze zerstörte Haus 1., Tegetthoffstraße 1 mit Blick in Richtung Neuer Markt, 10. Juli 1945

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Österreich als demokratische föderale Republik wiederhergestellt, jedoch von den alliierten Siegermächten in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Mit dem Staatsvertrag von 15. Mai 1955 erhielt Österreich wieder seine volle Souveränität. Im Jahr 1995 trat Österreich als Mitgliedsland der Europäischen Union bei.

Der Österreichische Staatsvertrag wird von Außenminister Leopold Figl am Balkon des Oberen Belvedere präsentiert, 15. Mai 1955

Literatur

  • Bertrand Michael Buchmann: Hof – Regierung – Zentralverwaltung. Wien als Sitz der österreichischen Zentralverwaltung von den Anfängen bis zum Untergang der Monarchie, Wien: Verlag für Geschichte und Politik; München: Oldenbourg Verlag 2002
  • Ernst Bruckmüller: Nation Österreich. Sozialhistorische Aspekte ihrer Entwicklung. Wien/Köln/Graz: Böhlau Verlag 1984
  • ERnst BRuckmüller/Peter Urbanitsch (Hg.): 996-1996: ostarrichi - österreich. Menschen, Mythen, Meilensteine, Horn: Berger 1996
  • Peter Csendes: Des „Rîiches houptstat in Osterich“. In: Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich NF 33 (1987), S. 47-58.
  • Alfons Lhotsky: Was heißt „Haus Österreich“? In: Aufsätze und Vorträge. Bd. 1, Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1970, S. 344-364.
  • Alfons Lhotsky: Der österreichische Mensch. In: Aufsätze und Vorträge. Bd. 4, Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1974, S. 225-331.
  • Richard Georg Plaschka/ Gerald Stourzh/ Jan Paul Niederkorn (Hg.): Was heißt Österreich? Inhalt und Umfang des Österreichbegriffs vom 10. Jahrhundert bis heute. Archiv für österreichische Geschichte 136, Wien: Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften 1995
  • Karl Vocelka: „Du bist die port und zir alzeit, befestigung der christenheit“. Wien zwischen Grenzfestung und Residenzstadt im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit. In: Evamaria Engel/Karen Lambrecht/Hanna Noggosek (Hg.): Metropolen im Wandel. Zentralität in Ostmitteleuropa an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit, Berlin: Akademie-Verlag, S. 263-276.
  • Herwig Wolfram: Österreichische Geschichte. Bd. 1-15, Wien: Ueberreuther 1995-2006