Doktor beider Rechte

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Daten zum Eintrag

Doktor beider Rechte (Doctor iuris utriusque, Dr. iur. utr.), ein akademischer Grad, dessen Träger sowohl im weltlichen als auch im kanonischen Recht promoviert hat.


Literatur

  • Gerlinde Sanford: Wörterbuch von Berufsbezeichnungen aus dem siebzehnten Jahrhundert. Gesammelt aus den Wiener Totenprotokollen der Jahre 1648-1668 und einigen weiteren Quellen. Bern / Frankfurt am Main: Lang 1975 (Europäische Hochschulschriften. Reihe 1: Deutsche Sprache und Literatur, 136), S. 10

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