Departement VIII - Sanitätswesen

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1891
Datum bis 1901
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 44987
GND
WikidataID
Objektbezug
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Letzte Änderung am 27.09.2017 durch DYN.krabina

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Departement VIII - Sanitätswesen.

Das Departement VIII - Sanitätswesen wurde im Zuge der Errichtung der Magistratsdepartements 1891 eingerichtet. Entsprechend der Geschäftsordnung von 1891 beziehungsweise der „Geschäfts-Einteilung für die Magistrats-Departements“ von 1892 war es zuständig für folgende Sachthemen:

  • Die sanitätspolizeilichen Agenden von organisatorischer Bedeutung.
  • Vorkehrungen gegen und bei Epidemien.
  • Dienstbesetzung der Stellen im Stadtphysikat, im Status der städtischen Ärzte und der Stellen bei der Verwaltung des Zentralfriedhofs, ferner Bestellung der Sanitätsaufseher, der Sanitätsdiener, der Leichenwächter, der Totengräber und des Wasenmeisters.
  • Anordnung der Supplierung der städtischen Ärzte.
  • Veranlassung der jährlichen Konskribierung der Ungeimpfen in den Bezirken I–XIX, Verfassung der Kundmachung bezüglich der öffentlichen Impfung in allen Bezirken und Vorlage des Impfungsberichts.
  • Rettungswesen, Errichtung neuer Rettungsanstalten.
  • Rettungstaglie.
  • Die Bewilligung zur Errichtung von Kuranstalten sowie von Privat-, Irren-, Gebär-, Ammen- und Siechenanstalten, ferner von Heilbädern in sanitärer Beziehung.
  • Die Errichtung von Kinderspitälern mit Ausnahme der hierauf sich beziehenden baupolizeilichen Agenden.
  • Evidenthaltung der Sanitätspersonen in Wien in bezug auf deren genaue Konskribierung, Verfassung der Verzeichnisse, regelmäßige Rektifizierung, alljährliche Veröffentlichung und Mitteilung derselben an die betreffenden Behörden.
  • Zusammenstellung des Jahressanitätsberichts.
  • Bau und Instandhaltung der Leichenkammern bei einem Kostenerfordernis über 200 fl.
  • Administration kommunaler Krankenhäuser, Bau und Instandhaltung derselben.
  • Allgemeine Bestimmungen betreffend die Festsetzung von Grabstellgebühren und Regelung des Begräbniswesens.
  • Führung des Totenprotokolls sämtlicher in den Bezirken Wiens Verstorbener sowie über sanitätspolizeilich und gerichtlich obduzierte Verstorbene.
  • Anordnung der sanitätspolizeilichen Obduktionen und die Bestellung des diesfälligen Personals.
  • Leichentransport und Leichenexhumierung.
  • Errichtung neuer Friedhöfe und Erweiterung bestehender Friedhöfe.
  • Alle auf den Wiener Zentralfriedhof bezughabenden Agenden, Bauten und Gartenanlagen daselbst sowie die Verpachtung der zu denselben gehörigen, noch nicht einbezogenen Grundstücke.
  • Gräberwidmungen.
  • Alle Agenden er alten städtischen Friedhöfe und des protestantischen Friedhofs.
  • Alle auf den Betrieb der städtischen Wasenmeisterei bezughabenden Agenden.
  • Bau und Erhaltung der zur Wasenmeisterei gehörigen Gebäude und Beistellung der zum Betrieb derselben erforderlichen Gegenstände.
  • In Gewerbs- und Erwerbssteuerhinsicht: Gremium der Apotheker, Gremium der Chirurgen.


Die Aufgaben des Departements VIII gingen in der Magistratsabteilung X auf.


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902-1970. Band 1. Wien: Jugend und Volk 1971 (Wiener Schriften, 33), S. 17-18.