Altes Harnischhaus

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1., Dorotheergasse 19, um 1940
Daten zum Bauwerk
Art des Bauwerks Gebäude
Datum von 1313
Datum bis
Andere Bezeichnung Harnaschhaus, Ungarisches Haus
Frühere Bezeichnung
Benannt nach Zeughaus
Einlagezahl
Architekt
Prominente Bewohner
PageID 4148
GND
WikidataID
Objektbezug Mittelalter
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien, Paul Harrer: Wien, seine Häuser
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Letzte Änderung am 11.04.2024 durch DYN.kuhni74
Bildname Dorotheergasse19.jpg
Bildunterschrift 1., Dorotheergasse 19, um 1940
  • 1., Augustinerstraße 12
  • 1., Dorotheergasse 19
  • Nr.: 1131 (Bezirk: Innere Stadt, 1770, bis: 1795)
  • Nr.: 1157 (Bezirk: Innere Stadt, 1821, bis: 1862)
  • Nr.: 1226 (Bezirk: Innere Stadt, 1795, bis: 1821)

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48° 12' 20.89" N, 16° 22' 4.76" E  zur Karte im Wien Kulturgut

Altes Harnischhaus (1., Augustinerstraße 12, Dorotheergasse 19; Konskriptionsnummer 1157; auch Harnaschhaus oder Ungarisches Haus).

Augustinerstraße 12 (Portal) Dezember 2021

Das Haus wird bereits 1313 als landesfürstliches Zeughaus gegenüber der Augustinerkirche urkundlich genannt und später über Anordnung Herzog Albrechts II. vergrößert. Später wird es als Harnaschhaus oder Waffenkammer bezeichnet. Nachdem es seine Bestimmung als Aufbewahrungsort für Waffen verloren hatte, gehörte es Herzogin Johanna (von Bayern), der Gattin Albrechts IV., die es 1410 an Hans von Stubenberg verpfändete. 1420 kam es in landesfürstlichen Besitz zurück und diente seiner früheren Bestimmung (nun wurde jedoch nur mehr das sogenannte Stechzeug hier aufbewahrt). Ab 1441 wird es als herzogliches Pulvermagazin geführt.

Am 26. Dezember 1457 überschrieb es Ladislaus Postumus Ulrich, Heinrich und Hans von Rosenberg zum Dank für geleistete Dienste. Im Jänner 1460 erwarb es Kaiser Friedrich III.. König Matthias Corvinus, der eine Anzahl von Wiener Häusern konfiszierte, schenkte das Haus 1488 dem Stift St. Dorothea, in dem dafür an jedem Freitag eine Messe zu Ehren des heiligen Kreuzes und zu seinem Seelenheil gelesen werden musste. Im Jahr 1502 bestätigte Maximilian I. die Schenkung. Das Kloster verkaufte das Haus 1531 an ein Wiener Bürgerehepaar namens Hirschl. 1547 gehörte es Marquard von Khuenring und 1650 Franz Graf Nádasdy, der hier kurz vor seiner Verhaftung in Pottendorf wohnte. In diesem Haus fand am 8. April 1670 die Verhaftung der zwei Mitverschworenen Nádasdys, der Grafen Zrinyi und Frangipani, statt. Nádasdy wurde in der Bürgerstube des Wiener Rathauses enthauptet.

Nach seinem Tod war das Haus Besitz der Krone. 1676 gehörte es dem Rittmeister Nikolaus von Prevost (Probast), 1696 Cäcilie Isabella Gräfin von Orsini-Rosenberg, 1753 erwarb es Ferdinand Philipp Fürst Lobkowitz zu dem in seinem Besitz befindlichen Dietrichsteinpalais auf dem Schweinemarkt (Lobkowitzpalais, Augustinerkirche).

Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges (12. März 1945) wurde das Gebäude von einer Bombe beschädigt. Sie riss eine etwa fünf bis sechs Meter breite Lücke in die Front an der Dorotheergasse, die bis ins Erdgeschoß reichte. Bauarbeiten zur Wiederherstellung des Hauses bildeten hier ein arges Verkehrshindernis.

Literatur

  • Johann Evangelist Schlager: Wiener Skizzen aus dem Mittelalter. Neue Folge 2. Wien: Gerold 1842, S. 355 ff.
  • Wilhelm Kisch: Die alten Straßen und Plätze von Wiens Vorstädten und ihre historisch interessanten Häuser. (Photomechan. Wiedergabe [d. Ausg. v. 1883]). Band 1. Cosenza: Brenner 1967, S. 374
  • Gerhard Robert Walter von Coeckelberghe-Dützele: Curiositäten- und Memorabilien-Lexicon von Wien. Ein belehrendes und unterhaltendes Nachschlag- und Lesebuch in anekdotischer, artistischer, biographischer, geschichtlicher, legendarischer, pittoresker, romantischer und topographischer Beziehung. Wien: [o. V.] 1846, Band 2, S. 2
  • Gustav Gugitz: Bibliographie zur Geschichte und Stadtkunde von Wien. Hg. vom Verein für Landeskunde von Niederösterreich und Wien. Band 3: Allgemeine und besondere Topographie von Wien. Wien: Jugend & Volk 1956, S. 349
  • Paul Harrer-Lucienfeld: Wien, seine Häuser, Menschen und Kultur. Band 6, 1. Teil. Wien ²1956 (Manuskript im WStLA), S. 142-144