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Zensur, amtlich Vorkontrolle von Druckwerken vor deren Veröffentlichung.  
 
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Die erste Zensurverordnung für Buchhandel wurde bereits 1522 erlassen. Sie wurde im 18 Jahrhundert besonders unter Maria Theresia ausgeübt, unter Joseph II. Zunächst gelockert, jedoch ab 1786 (Errichtung der geheimen Polizei) wieder verstärkt. Die von einer Kommission geübte Zensur galt als kulturpolitische und pädagogische Maßnahme und konzentrierte sich auf Theater, Schule und Kirche (während der Französischen Revolution auch auf Briefe).  
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Die erste Zensurverordnung für Buchhandel wurde bereits 1522 erlassen. Sie wurde im 18. Jahrhundert besonders unter Maria Theresia ausgeübt, unter Joseph II. Zunächst gelockert, jedoch ab 1786 (Errichtung der geheimen Polizei) wieder verstärkt.  
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Die von einer Kommission geübte Zensur galt als kulturpolitische und pädagogische Maßnahme und konzentrierte sich auf Theater, Schule und Kirche (während der Französischen Revolution auch auf Briefe).  
  
 
Ihren Höhepunkt erreichte die Zensur im [[Vormärz]] ([[Klemens Wenzel Lothar von Metternich|Metternich]], [[Josef von Sedlinitzky|Sedlinitzky ]]) wo sie sich zu einer weitgehend staatlichen Kontrolle des gesamten Geisteslebens entwickelte. Die Zensur wurde im Zuge der [[Revolution 1848]] aufgehoben, nach deren Niederschlagung jedoch neuerlich eingeführt. Zeitungen und Zeitschriften standen aus politischen Gründen zu verschiedenen Zeiten mehrfach unter Vorzensur (beispielsweise Arbeiterbewegung ab etwa 1870, nationalsozialistische Schriften zeitweise in der ersten Republik; oppositionelle Publizistik im Ständestaat [[durch die Amtliche Nachrichtenstelle wurden 1934-1938 unter anderem 325 Bücher verboten]).  
 
Ihren Höhepunkt erreichte die Zensur im [[Vormärz]] ([[Klemens Wenzel Lothar von Metternich|Metternich]], [[Josef von Sedlinitzky|Sedlinitzky ]]) wo sie sich zu einer weitgehend staatlichen Kontrolle des gesamten Geisteslebens entwickelte. Die Zensur wurde im Zuge der [[Revolution 1848]] aufgehoben, nach deren Niederschlagung jedoch neuerlich eingeführt. Zeitungen und Zeitschriften standen aus politischen Gründen zu verschiedenen Zeiten mehrfach unter Vorzensur (beispielsweise Arbeiterbewegung ab etwa 1870, nationalsozialistische Schriften zeitweise in der ersten Republik; oppositionelle Publizistik im Ständestaat [[durch die Amtliche Nachrichtenstelle wurden 1934-1938 unter anderem 325 Bücher verboten]).  

Version vom 21. August 2013, 17:04 Uhr

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 21.08.2013 durch WIEN1.lanm08w14

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Zensur, amtlich Vorkontrolle von Druckwerken vor deren Veröffentlichung.

Die erste Zensurverordnung für Buchhandel wurde bereits 1522 erlassen. Sie wurde im 18. Jahrhundert besonders unter Maria Theresia ausgeübt, unter Joseph II. Zunächst gelockert, jedoch ab 1786 (Errichtung der geheimen Polizei) wieder verstärkt.

Die von einer Kommission geübte Zensur galt als kulturpolitische und pädagogische Maßnahme und konzentrierte sich auf Theater, Schule und Kirche (während der Französischen Revolution auch auf Briefe).

Ihren Höhepunkt erreichte die Zensur im Vormärz (Metternich, Sedlinitzky ) wo sie sich zu einer weitgehend staatlichen Kontrolle des gesamten Geisteslebens entwickelte. Die Zensur wurde im Zuge der Revolution 1848 aufgehoben, nach deren Niederschlagung jedoch neuerlich eingeführt. Zeitungen und Zeitschriften standen aus politischen Gründen zu verschiedenen Zeiten mehrfach unter Vorzensur (beispielsweise Arbeiterbewegung ab etwa 1870, nationalsozialistische Schriften zeitweise in der ersten Republik; oppositionelle Publizistik im Ständestaat [[durch die Amtliche Nachrichtenstelle wurden 1934-1938 unter anderem 325 Bücher verboten]).

Während des ersten Weltkriegs bestand ein Kriegsüberwachungsamt. Die Nationalsozialisten führten eine strenge Zensur ein (währen des zweiten Weltkriegs auch Briefkontrolle der Soldaten. (1945 setzten die Alliierten eine "Österreichische Zensurstelle" ein, die bis 1953 die Briefpost zensierte. Seither gibt es bei den Medien eine freiwillige Selbstkontrolle.

Literatur

  • Richard Bamberger [Hg.]: Österreich-Lexikon in zwei Bänden. Wien: Verlags-Gemeinschaft Österreich-Lexikon 1995
  • Julius Marx: Die österreichische Zensur im Vormärz. In: Schriftenreihe des Arbeitskreises für österreichische Geschichte 4 (1959)
  • Julius Marx: Die Zensur der Kanzlei Metternichs. In Zeitschrift für öffentliches Recht 4 (1951), S, 170 ff.
  • Julius Marx: Dolliners Manuskript. Ein Beitrag zur Geschichte der Zensur im Vormärz. In Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Stadt Wien 7 (1948), S, 42 ff.
  • Julius Marx: Die amtliche Verbotslisten. Neue Beiträge zur Geschichte der österreichischen Zensur im Vormärz. In: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Innsbruck [u.a]: Studienverlag / Wien: Österreichische Staatsdruckerei / Bozen: Studienverlag 11 (1958), S. 412 ff.
  • Erika Weinzierl /Karl R. Stadler [Hgg.]: Zensur in Österreich. 1780-1980. In Veröffentlichungen des Lutwig Boltzmann-Instituts für Geschichte der Geisteswissenschaften 8 (1989)