Wahlrecht

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Daten zum Eintrag
Datum von
Datum bis
Objektbezug Langes 19. Jahrhundert, Zwischenkriegszeit
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 20.01.2020 durch WIEN1.lanm09mer

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Wahlrecht.

1) Allgemeines Wahlrecht

Ab 1861 galt in Österreich für den Reichsrat ein Kurienwahlrecht (Haus der Abgeordneten, über dem als erste Kammer das Herrenhaus stand). Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses wurden bis 1873 durch die Landtage gewählt, danach in vier Kurien aufgrund des Verhältniswahlrechts direkt, jedoch unter der Bedingung einer jährlichen direkten Steuerleistung in Höhe von zehn Gulden, seit 1882 nach einer Reform unter Eduard Taaffe fünf Gulden.

Die nächste Reform führte am 15. Februar 1896 k.k. Ministerpräsident Casimir Felix Badeni durch, der den Reichsrat dazu gewann, eine fünfte (allgemeine) Kurie einzuführen, in der erstmals 1899 alle Männer wählen durften; damit zogen erstmals Sozialdemokraten in den Reichsrat ein.

Am Anfang des 20. Jahrhunderts kam es (auch beeinflusst durch die Ergebnisse der russischen Revolution 1905) mit Unterstützung der Bevölkerung zu weitergehenden Forderungen an die Regierung. Am 28. November 1905 kam es auf der Ringstraße zu einer machtvollen Demonstration für die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts, das schließlich mit Zustimmung des Kaisers gegen den Wunsch des Thronfolgers und von Teilen der Aristokratie beschlossen wurde, allerdings nur für Männer. Aus den ersten Reichsratswahlen nach dem allgemeinen Männerwahlrecht gingen die Sozialdemokraten 1907 als stärkste Fraktion hervor.

Das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen fand für das österreichische Parlament nach dem ersten Weltkrieg erstmals 1919 Anwendung, als die Konstituierende Nationalversammlung zu wählen war. Die Bundesverfassung fixierte 1920 das Verhältniswahlrecht. Die Nationalratswahlordnung wurde mehrfach reformiert (1929, 1949, 1970) und gilt derzeit in der Fassung des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1992.

2) Gemeinderat

Gemeinderatswahlen. Ab der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für Männer und Frauen in Wien (erste Gemeinderatswahl am 4. Mai 1919) hielten die Sozialdemokraten bis zu den Wahlen am 13. Oktober 1996 die absolute Mandatsmehrheit. Die gewählten Gemeinderäte der Stadt Wien sind seit 1920 gleichzeitig Abgeordnete zum Wiener Landtag.

3) Unterbrechungen

Während der ständestaatlichen Diktatur 1934 - 1938 und während der nationalsozialistischen Diktatur 1938 - 1945 fanden keine allgemeinen Wahlen statt.

Literatur

  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wien. Politische Geschichte. 2 Bände, Wien: Jugend & Volk 1985 (Geschichte der Stadt Wien); Register
  • Maren Seliger / Karl Ucakar: Wahlrecht und Wählerverhalten in Wien 1848-1932, 1984, S. 2 (Kommentar zum Historischen Atlas von Wien)
  • Bernhard Denscher: Wahlkämpfe in der Ersten Republik. Die Wahlen zur konstituierenden Nationalversammlung 1919 und die Nationalratswahlen 1920 - 1930. Diss. Univ. Wien. Wien 1981
  • Kurt Stimmer [Hg.]: Die Arbeiter von Wien. Ein sozialdemokratischer Stadtführer. Wien [u.a.]: Jugend & Volk 1988 , S. 43 f.