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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 29.07.2013 durch WIEN1.lanm08w14

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Ungeld (Ungelt). Zum Ausgleich der finanziellen Nachteile, die dem Landesfürsten durch Verzicht auf den "Münzverruf" (Gewinnspanne aus Neuprägungen mit verringertem Edelmetallanteil) erwuchsen, führte Rudolf IV. am 21. März 1359 in Österreich unter und ob der Enns im Einvernehmen mit den Landständen das Ungeld ein, eine zehn Prozentige Steuer auf den Verkaufspreis des Schankweins. Die Einnahmen waren beträchtlich (bspw. 1450 12.000 Gulden). Die Gastwirte wälzten die Belastung auf den Konsumenten ab, indem sie das Ausschankmaß (Achtering) bei gleichbleibendem Preis verkleinerten (statt 32 nunmehr 35 Achtering). 1556 wurde ein 100 Prozentiger Zuschlag zum Ungeld, das Zapfenmaß, eingeführt; die Abgabe betrug nun 20%, und die Wirte rechneten daraufhin 38 Achtering auf den Eimer. 1568 folgte ein weiterer Zuschlag (Taz), wodurch sich die Abgabe auf insgesamt 30% des Verkaufspreises erhöhte; auf den Eimer gingen fortan 41 Achtering. 1583-1603 waren Ungeld, Zapfenmaß und Taz um 60.000 Gulden pro Jahr an die Niederösterreichischen Landstände verpachtet. 1657 erkauften die Stände das Recht auf Einhebung dieser Abgaben. Die Weiterveräußerung war ihnen freigestellt, wovon sie regional Gebrauch machten; so ging 1663 das Recht zur Einhebung im Wiener Sprengel um eine Pauschale von 350.000 Gulden auf die Stadt Wien über. Ungeld, Zapfenmaß und Taz wurden am 1. Mai 1780 aufgehoben und durch eine niedrigere Tranksteuer ersetzt, am 1. November 1783 jedoch wieder eingeführt; sie galten bis zur Inkraftsetzung einer Verzehr(ungs)steuer (1829). Mit der Einhebung und Bemessung der Abgaben waren landesfürstliche Beamte, die Ungelter, betraut.

Literatur

  • Ernst Klebel: Ungeld und Landgericht in Niederösterreich und 0berösterreich, in: Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Wien/München: Oldenbourg / Wien/Graz/Köln: Böhlau / Innsbruck: Wagner Band 52, 1938, S. 69 ff.
  • Helmuth Feigl: Die niederösterreichische Grundherrschaft, in: Forschungen Landeskunde Niederösterreich 16, 1964, S. 243 ff.