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+ | Der Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung „Über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt“ vom 30. Oktober 1918, der die Konstituierung des Staates „Deutschösterreich“ abschloss, trug seine Handschrift.<ref>Siegfried Nasko: Karl Renner in Dokumenten und Erinnerungen. Wien: Österreichischer Bundesverlag 1982, S. 216.</ref> Die Provisorische Nationalversammlung beauftragte den „Staatsrat“, die gesamte Regierungs- und Vollzugsgewalt in Deutschösterreich zu übernehmen.<ref>Karl Ucakar: Demokratie und Wahlrecht in Österreich. Zur Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik. Wien: Verlag für Gesellschaftskritik 1985, S. 387.</ref> Die Verfassung des 30. Oktober 1918 stellte einen revolutionären Bruch der Rechtskontinuität dar.<ref>Reinhard Owerdieck: Parteien und Verfassungsfrage in Österreich. Die Entstehung des Verfassungsprovisoriums der Ersten Republik 1918 – 1920. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1987. S. 37.</ref> Das Herrenhaus, das sich zu einer letzten Sitzung versammelte, war damit aufgelöst; am nächsten Tag übergab der letzte Ministerpräsident der kaiserlichen Regierung [[Heinrich Lammasch]] der deutschösterreichischen Regierung die Regierungsgewalt.<ref> Karl Stadler: Die Gründung der Republik. In: Erika Weinzierl – Kurt Skalnik [Hg.]: Österreich 1918-1938. Geschichte der Ersten Republik, Graz/Wien/Köln: Styria 1983, S. 68-75; Georg Schmitz: Demokratisierung und Landesverfassung in Niederösterreich 1918-1922. In: Österreichische Forschungsgemeinschaft [Hg.]: Demokratisierung und Verfassung in den Ländern 1918-1920, St. Pölten/Wien: Niederösterreichisches Pressehaus 1983 (Studien zur Zeitgeschichte der österreichischen Länder 1), S. 165.</ref> | ||
Der Provisorischen Nationalversammlung gehörten auch 85 Abgeordnete aus Gebieten an, die realpolitisch nicht am republikanischen Österreich teilnehmen durften, weil das die Kriegssieger unterbanden: Deutschböhmische Abgeordnete waren ab 1919 ebenso ausgeschlossen wie Südtiroler und untersteirische Abgeordnete. Das spätere Burgenland war damals Teil Ungarns und blieb daher außer Betracht. Mitglieder des [[Herrenhaus]]es waren von der Teilnahme an der Provisorischen Nationalversammlung ausgeschlossen, da das Herrenhaus nicht aus demokratisch gewählten Mitgliedern bestand. | Der Provisorischen Nationalversammlung gehörten auch 85 Abgeordnete aus Gebieten an, die realpolitisch nicht am republikanischen Österreich teilnehmen durften, weil das die Kriegssieger unterbanden: Deutschböhmische Abgeordnete waren ab 1919 ebenso ausgeschlossen wie Südtiroler und untersteirische Abgeordnete. Das spätere Burgenland war damals Teil Ungarns und blieb daher außer Betracht. Mitglieder des [[Herrenhaus]]es waren von der Teilnahme an der Provisorischen Nationalversammlung ausgeschlossen, da das Herrenhaus nicht aus demokratisch gewählten Mitgliedern bestand. | ||
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==Literatur== | ==Literatur== | ||
* Friedrich Brunner: Bezirksvertretungen in Wien. Historische Entwicklung, Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Dezentralisierung, Wahlergebnisse, Personenindex, Rückblick und Zukunft. Hg. von Josef Rauchenberger. Wien: PR-Verlag 1990 | * Friedrich Brunner: Bezirksvertretungen in Wien. Historische Entwicklung, Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Dezentralisierung, Wahlergebnisse, Personenindex, Rückblick und Zukunft. Hg. von Josef Rauchenberger. Wien: PR-Verlag 1990 | ||
+ | * Edgar Haider: Wien 1918. Agonie der Kaiserstadt, Wien/Köln/Weimar 2018 | ||
+ | * Siegfried Nasko: Karl Renner in Dokumenten und Erinnerungen, Wien: Österreichischer Bundesverlag 1982 | ||
+ | * Rudolf Neck [Hg.]: Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1968 | ||
+ | * Reinhard Owerdieck: Parteien und Verfassungsfrage in Österreich. Die Entstehung des Verfassungsprovisoriums der Ersten Republik 1918 – 1920. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1987 | ||
+ | * Georg Schmitz: Demokratisierung und Landesverfassung in Niederösterreich 1918-1922. In: Österreichische Forschungsgemeinschaft [Hg.]: Demokratisierung und Verfassung in den Ländern 1918-1920. St. Pölten/Wien: Niederösterreichisches Pressehaus 1983 (Studien zur Zeitgeschichte der österreichischen Länder 1), S. 162-177 | ||
+ | * Karl Stadler: Die Gründung der Republik. In: Erika Weinzierl – Kurt Skalnik [Hg.]: Österreich 1918-1938. Geschichte der Ersten Republik. Graz/Wien/Köln: Styria 1983, S. 55-84 | ||
+ | * Karl Ucakar: Demokratie und Wahlrecht in Österreich. Zur Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik, Wien: Verlag für Gesellschaftskritik 1985 | ||
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* [https://www.parlament.gv.at/WWER/NR/MandateNR/ Parlament: Zusammensetzung des Nationalrates von 1920 (1919) bis 1934 (aufgrund des jeweiligen Wahlergebnisses)] | * [https://www.parlament.gv.at/WWER/NR/MandateNR/ Parlament: Zusammensetzung des Nationalrates von 1920 (1919) bis 1934 (aufgrund des jeweiligen Wahlergebnisses)] | ||
* [https://www.parlament.gv.at/WWER/NR/MandateNr1945/ Parlament: Zusammensetzung des Nationalrates seit 1945 (aufgrund des jeweiligen Wahlergebnisses)] | * [https://www.parlament.gv.at/WWER/NR/MandateNr1945/ Parlament: Zusammensetzung des Nationalrates seit 1945 (aufgrund des jeweiligen Wahlergebnisses)] | ||
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Version vom 15. Februar 2018, 10:41 Uhr
48° 12' 28.76" N, 16° 21' 33.00" E zur Karte im Wien Kulturgut
Provisorische und Konstituierende Nationalversammlung
Die Einberufung
Nachdem sich die totale militärische Niederlage der k.u.k. Armee im Oktober 1918 abzeichnete versuchte Kaiser Karl mit dem „Völkermanifest“ vom 16. Oktober die Habsburgermonarchie durch Umgestaltung in einen Bundesstaat zu retten. Aufgrund des kaiserlichen Manifests vom 16. Oktober 1918, in dem die Mitwirkung an der Umgestaltung der Monarchie durch Nationalräte (gebildet aus den Reichsratsabgeordneten jeder Nation Cisleithaniens) verkündet wurde, wurden die 208 deutschen Abgeordneten für den 21. Oktober ins Niederösterreichische Landhaus zu einer Vollversammlung eingeladen. Sie wurde vom Präsidenten des Verbandsausschusses der deutschnationalen Parteien, Dr. Viktor Waldner, eröffnet und erklärte sich zur Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich. Da es seit 1911 keine Wahlen gegeben hatte, setzte sich die Provisorische Nationalversammlung aus den Abgeordneten der deutschsprachigen Gebiete Cisleithaniens die 1911 in den Reichsrat gewählt worden waren zusammen. Es waren dies 101 Deutschnationale, 70 Christlichsoziale und 39 Sozialdemokraten. Diese Abgeordneten formulierten als Ziel die Errichtung eines neuen Staates der alle Siedlungsgebiete der deutschsprachigen Bevölkerung des österreichischen Teils der Habsburgermonarchie umfassen sollte (das Burgenland blieb vorerst ausgeklammert). Ein zwanzigköpfiger „Staatsrat“ wurde gewählt der sich aus Abgeordneten der drei Parteien zusammensetzte, ferner ein „Ernährungsausschuss“. Der Staatsrat entsprach im Prinzip einer Konzentrationsregierung. Der deutschnationale Franz Dinghofer, der christlichsoziale Jodok Fink und der Sozialdemokrat Karl Seitz wurden gleichberechtigte Präsidenten.[1]. Die sozialdemokratischen Abgeordneten stellten zwar nur eine relative kleine Gruppe, aber die aktuelle politische Situation gab ihnen, großes politisches Gewicht. Nicht zufällig ergriff nun Karl Renner die Initiative, der über eine leidliche Gesprächsbasis zu den Vertretern der bürgerlichen Parteien verfügte und von diesen respektiert wurde.
Konstituierung des Staates „Deutschösterreich
Der Beschluss der Provisorischen Nationalversammlung „Über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt“ vom 30. Oktober 1918, der die Konstituierung des Staates „Deutschösterreich“ abschloss, trug seine Handschrift.[2] Die Provisorische Nationalversammlung beauftragte den „Staatsrat“, die gesamte Regierungs- und Vollzugsgewalt in Deutschösterreich zu übernehmen.[3] Die Verfassung des 30. Oktober 1918 stellte einen revolutionären Bruch der Rechtskontinuität dar.[4] Das Herrenhaus, das sich zu einer letzten Sitzung versammelte, war damit aufgelöst; am nächsten Tag übergab der letzte Ministerpräsident der kaiserlichen Regierung Heinrich Lammasch der deutschösterreichischen Regierung die Regierungsgewalt.[5] Der Provisorischen Nationalversammlung gehörten auch 85 Abgeordnete aus Gebieten an, die realpolitisch nicht am republikanischen Österreich teilnehmen durften, weil das die Kriegssieger unterbanden: Deutschböhmische Abgeordnete waren ab 1919 ebenso ausgeschlossen wie Südtiroler und untersteirische Abgeordnete. Das spätere Burgenland war damals Teil Ungarns und blieb daher außer Betracht. Mitglieder des Herrenhauses waren von der Teilnahme an der Provisorischen Nationalversammlung ausgeschlossen, da das Herrenhaus nicht aus demokratisch gewählten Mitgliedern bestand.
In der Provisorischen Nationalversammlung waren neun Parteien vertreten (die stärksten waren die Christlichsozialen mit 67, die deutschen Sozialdemokraten mit 42, die Deutschnationalen mit 35 und die Deutschradikalen mit 23 Mitgliedern). Mit dem Gesetz über die Staats- und Regierungsform (Staatsgesetzblatt Nummer 5/1918) wurde die Wahl der Konstituierenden Nationalversammlung (170 Mandate) festgesetzt, die am 16. Februar 1919 stattfand. Die Wahl sollten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrechts aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts stattfinden; gleichzeitig wurde die Durchführung der Wahlen in die Landes- und Gemeindevertretungen nach denselben Grundsätzen angeordnet (die Wahl für den Wiener Gemeinderat erfolgte am 4. Mai 1919). Damit wurde in Österreich das Frauenwahlrecht etabliert.
Die in Staatsgesetzblatt Nummer 115/1919 verlautbarte Wahlordnung sah 38 Wahlkreise vor; zwölf davon entfielen auf Niederösterreich, sieben von diesen auf Wien. Ihrem Namen entsprechend befasste sich die Konstituierende Nationalversammlung mit dem Entwurf der österreichischen Bundesverfassung, die am 1. Oktober 1920 beschlossen wurde und am 10. November 1920 in Kraft trat. Der Begriff Deutschösterreich musste wegen des Widerstandes der Kriegssieger aufgegeben werden: Die Bundesverfassung begründet die Republik Österreich.
Der Nationalrat
Der seit 10. November 1920 (ausgenommen 1934-1945) bestehende Nationalrat ist als Nachfolger des Hauses der Abgeordneten der Monarchie bzw. der 1918-1920 tätigen Nationalversammlung das wesentliche gesetzgebende Organ Österreichs und hält seine Sitzungen im Parlamentsgebäude, 1., Dr.-Karl-Renner-Ring 3, ab. Als zweite Kammer ist der Bundesrat als Vertretung der Bundesländer tätig: Gemeinsam bilden Nationalrat und Bundesrat die Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten angelobt und Kriege erklärt. In der Ersten Republik hat die Bundesversammlung den Bundespräsidenten gewählt; diese Kompetenz wurde mit der Verfassungsnovelle von 1929 durch die Volkswahl des Bundespräsidenten ersetzt, die aber erst 1951 zum ersten Mal stattfand.
De facto ist der Nationalrat das entscheidende Organ der Republik. Er kann vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung aufgelöst werden. Die Bundesregierung muss vom Bundespräsidenten entlassen werden, wenn ihr der Nationalrat das Misstrauen ausspricht. Die Zahl der Abgeordneten betrug 1920 183 und ab 1923 165. 1945 wurde diese Zahl beibehalten, 1971 jedoch aufgrund einer Wahlrechtsreform wieder auf 183 erhöht. Die Legislaturperiode betrug bis 2007 vier Jahre; in jenem Jahr wurde sie auf fünf Jahre verlängert.
Der Nationalrat wird seit 1929 vom Bundespräsidenten pro Jahr zu zwei Sessionen (Frühjahrs- und Herbstsession) einberufen. Die Verteilung der Mandate auf die einzelnen Bundesländer wird aufgrund der Volkszählungsergebnisse festgelegt. Der Nationalrat wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten sowie den zweiten und dritten Präsidenten und bestellt aus der Reihe seiner Mitglieder Ausschüsse. Zu wichtigen Themen bestehen ständige Ausschüsse.
Wahlergebnisse (Mandate)
- 1919: 72 SDAP, 69 CSP, 27 Deutschnationale, 1 Jüdisch Nationale Partei, 1 Sonstige
- 1920: 85 CSP, 69 SDAP, 28 Deutschnationale, 1 Sonstige
- 1923: 82 CSP, 68 SDAP, 10 GDVP, 5 Landbund
- 1927: 73 CSP, 71 SDAP, 12 GDVP, 9 Landbund
- 1930: 72 SDAP, 66 CSP, 19 GDVP/Landbund, 8 Heimatblock
- 1945: 85 ÖVP, 76 SPÖ, 4 KPÖ
- 1949: 77 ÖVP, 67 SPÖ, 16 WdU, 5 KPÖ
- 1953: 74 ÖVP, 73 SPÖ, 14 WdU, 4 KPÖ
- 1956: 82 ÖVP, 74 SPÖ, 6 FPÖ, 3 KPÖ
- 1959: 79 ÖVP, 78 SPÖ, 8 FPÖ
- 1962: 81 ÖVP, 76 SPÖ, 8 FPÖ
- 1966: 85 ÖVP, 74 SPÖ, 6 FPÖ
- 1970: 81 SPÖ, 78 ÖVP, 6 FPÖ
- 1971 (183 Abgeordnete): 93 SPÖ, 80 ÖVP, 10 FPÖ
- 1975; 93 SPÖ, 80 ÖVP, 10 FPÖ
- 1979: 95 SPÖ, 77 ÖVP, 11 FPÖ
- 1983: 90 SPÖ, 81 ÖVP, 12 FPÖ
- 1986: 80 SPÖ, 77 ÖVP, 18 FPÖ, 8 Grüne
- 1990: 80 SPÖ, 60 ÖVP, 33 FPÖ (ab 1993: 28 FPÖ, 5 LIF), 10 Grüne
- 1994: 65 SPÖ, 52 ÖVP, 42 FPÖ, 13 Grüne, 11 LIF
- 1995: 71 SPÖ, 53 ÖVP, 40 FPÖ, 10 LIF, 9 Grüne; aufgrund von Einsprüchen der FPÖ kam es 1996 zur Wahlwiederholung in Reutte/Tirol und Donnerskirchen/Burgenland (danach: 52 ÖVP, 41 FPÖ)
- 1999: 65 SPÖ, 52 FPÖ (einige hundert Stimmen Vorsprung), 52 ÖVP, Grüne 14
- 2002: 79 ÖVP, 69 SPÖ, 18 FPÖ (2005 Abspaltung der meisten Mandatare zum neu gegründeten BZÖ), 17 Grüne
- 2006: 68 SPÖ, 66 ÖVP, 21 Grüne, 21 FPÖ, 7 BZÖ
- 2008: 57 SPÖ, 51 ÖVP, 34 FPÖ, 21 BZÖ, 20 Grüne
- 2013: 52 SPÖ, 47 ÖVP, 40 FPÖ, 24 Grüne, 11 Team Stronach, 9 NEOS (nach diversen Fraktionsaus- und -übertritten 2016: 52 SPÖ, 50 ÖVP, 38 FPÖ, 24 Grüne, 9 NEOS, 6 Team Stronach, 4 fraktionslos)
Zahl der Wiener Mandate und der auf Parteien entfallenden Direktmandate
- 1945: 46 (28 SPÖ, 16 ÖVP, 2 KPÖ)
- 1949: 40 (24 SPÖ, 17 ÖVP, 3 KPÖ, 2 WdU)
- 1953-1959: 40
- 1962-1970: 38
- 1971: 42
- 1975-1979: 39
- 1983-1994: 36
- 1995: 34 (14 SPÖ, 6 ÖVP, 6 FPÖ, 2 Grüne, 2 LIF)
- 1999: 34 (12 SPÖ, 8 FPÖ, 5 ÖVP, 3 Grüne)
- 2002: 33 (14 SPÖ, 10 ÖVP, 4 Grüne, 2 FPÖ)
- 2006: 33 (13 SPÖ, 7 ÖVP, 5 Grüne, 4 FPÖ)
- 2008: 33 (11 SPÖ, 6 FPÖ, 5 ÖVP, 5 Grüne, 1 BZÖ)
- 2013: 33 (10 SPÖ, 6 FPÖ, 5 Grüne, 4 ÖVP, 2 NEOS, 1 Team Stronach)
Regierungen
- 1945-1947: Allparteienregierung
- 1947-1966: Koalitionsregierungen ÖVP-SPÖ
- 1966-1970: Alleinregierung ÖVP
- 1970-1971: Minderheitsregierung SPÖ
- 1971-1983: Alleinregierung SPÖ
- 1983-1986: Koalitionsregierung SPÖ-FPÖ
- 1986-2000: Koalitionsregierungen SPÖ-ÖVP
- 2000-2006: Koalitionsregierungen ÖVP-FPÖ (ab 2005: ÖVP-BZÖ)
- 2006-: Koalitionsregierungen SPÖ-ÖVP
Abkürzungen
- BZÖ: Bündnis Zukunft Österreich
- CSP: Christlichsoziale Partei
- FPÖ: Freiheitliche Partei Österreichs
- GDVP: Großdeutsche Volkspartei
- KPÖ: Kommunistische Partei Österreichs
- LIF: Liberales Forum
- NEOS: Das Neue Österreich und Liberales Forum
- ÖVP: Österreichische Volkspartei
- SDAP: Sozialdemokratische Arbeiterpartei
- SPÖ: Sozialistische Partei (ab 1991: Sozialdemokratische Partei)
- WdU: Wahlpartei der Unabhängigen
(Erste) Präsidenten
In der Bundesverfassung wird der Begriff Erster nicht verwendet.
- Karl Seitz (Präsident der Nationalversammlung 1919-1920, gleichzeitig Staatsoberhaupt)
- Richard Weiskirchner (1920-1923)
- Wilhelm Miklas (1923-1928)
- Alfred Gürtler (1928-1930)
- Matthias Eldersch (1930/1931)
- Karl Renner (1931-1933)
- Leopold Kunschak (1945-1953)
- Felix Hurdes (1953-1959)
- Leopold Figl (1959-1962)
- Alfred Maleta (1962-1970)
- Anton Benya (1970-1986)
- Rudolf Pöder (1986-1990)
- Heinz Fischer (1990-2002)
- Andreas Khol (2002-2006)
- Barbara Prammer (2006-2014)
- Doris Bures (2014-)
Sprachgebrauch
In der Zweiten Republik wurde bis in die 1970er Jahre auch der einzelne Nationalratsabgeordnete als Nationalrat bezeichnet, so wie Abgeordnete zum Wiener Gemeinderat bis heute als Gemeinderat tituliert werden.
Literatur
- Friedrich Brunner: Bezirksvertretungen in Wien. Historische Entwicklung, Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Dezentralisierung, Wahlergebnisse, Personenindex, Rückblick und Zukunft. Hg. von Josef Rauchenberger. Wien: PR-Verlag 1990
- Edgar Haider: Wien 1918. Agonie der Kaiserstadt, Wien/Köln/Weimar 2018
- Siegfried Nasko: Karl Renner in Dokumenten und Erinnerungen, Wien: Österreichischer Bundesverlag 1982
- Rudolf Neck [Hg.]: Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1968
- Reinhard Owerdieck: Parteien und Verfassungsfrage in Österreich. Die Entstehung des Verfassungsprovisoriums der Ersten Republik 1918 – 1920. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1987
- Georg Schmitz: Demokratisierung und Landesverfassung in Niederösterreich 1918-1922. In: Österreichische Forschungsgemeinschaft [Hg.]: Demokratisierung und Verfassung in den Ländern 1918-1920. St. Pölten/Wien: Niederösterreichisches Pressehaus 1983 (Studien zur Zeitgeschichte der österreichischen Länder 1), S. 162-177
- Karl Stadler: Die Gründung der Republik. In: Erika Weinzierl – Kurt Skalnik [Hg.]: Österreich 1918-1938. Geschichte der Ersten Republik. Graz/Wien/Köln: Styria 1983, S. 55-84
- Karl Ucakar: Demokratie und Wahlrecht in Österreich. Zur Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik, Wien: Verlag für Gesellschaftskritik 1985
Links
- Wikipedia: Nationalrat (Österreich)
- Parlament: Nationalrat
- Stadt Wien: Bundeswahlen - Wiener Wahlergebnisse
- Parlament: Zusammensetzung des Nationalrates von 1920 (1919) bis 1934 (aufgrund des jeweiligen Wahlergebnisses)
- Parlament: Zusammensetzung des Nationalrates seit 1945 (aufgrund des jeweiligen Wahlergebnisses)
Einzelnachweise
- ↑ Rudolf Neck [Hg.]: Österreich im Jahre 1918. Berichte und Dokumente. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1968, S. 75
- ↑ Siegfried Nasko: Karl Renner in Dokumenten und Erinnerungen. Wien: Österreichischer Bundesverlag 1982, S. 216.
- ↑ Karl Ucakar: Demokratie und Wahlrecht in Österreich. Zur Entwicklung von politischer Partizipation und staatlicher Legitimationspolitik. Wien: Verlag für Gesellschaftskritik 1985, S. 387.
- ↑ Reinhard Owerdieck: Parteien und Verfassungsfrage in Österreich. Die Entstehung des Verfassungsprovisoriums der Ersten Republik 1918 – 1920. Wien: Verlag für Geschichte und Politik 1987. S. 37.
- ↑ Karl Stadler: Die Gründung der Republik. In: Erika Weinzierl – Kurt Skalnik [Hg.]: Österreich 1918-1938. Geschichte der Ersten Republik, Graz/Wien/Köln: Styria 1983, S. 68-75; Georg Schmitz: Demokratisierung und Landesverfassung in Niederösterreich 1918-1922. In: Österreichische Forschungsgemeinschaft [Hg.]: Demokratisierung und Verfassung in den Ländern 1918-1920, St. Pölten/Wien: Niederösterreichisches Pressehaus 1983 (Studien zur Zeitgeschichte der österreichischen Länder 1), S. 165.