Hofrat (Titel): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. Juli 2013, 13:24 Uhr
1) Monarchie: Ab 1765 Titel für hohe Beamte (1850 in Ministerialrat umgewandelt). 1873 wurde im Zuge einer neuen Behördenorganisation der Hofratstitel als Amtstitel neu bzw. wiedereingeführt, allerdings ausschließlich für Nicht-Ministerialbehörden. Der Titel Hofrat als Amtstitel stand in der Regel den Leitern bestimmter zentraler Ämter und hohen Beamten der Statthalterei zu. In der österreichisch-ungarischen Monarchie unterschied man zwischen dem Wirklichen und dem Vortragenden Hofrat.
2) Republik (Amtstitel): Der Hofratstitel als Amtstitel wurde für Beamte bestimmter Rangklassen der Österreichischen Landesregierungen beibehalten (ausgenommen Bundesland Wien, in dem diese Regelung 1919 abgeschafft wurde); man unterscheidet zwischen dem Wirklichen Hofrat und dem Vortragenden Hofrat (vergleichbar mit dem Ministerialrat bzw. Sektionschef im Bundesdienst). Im Bundesdienst ist der Titel Hofrat (ohne Attribut) bei Dienststellenleitern der Dienstklasse VIII ein Amtstitel, an andere Bundesbedienstete kann er vom Bundespräsident, als Ehrentitel verliehen werden. Wirkliche Hofräte stehen an der Spitze bestimmter Bundesbehörden (Landesarbeitsämter, Arbeitsinspektorate, Höherer Archivdienst, Höherer Forstdienst der Bundesforste, Zentralbesoldungsamt, Landesschulinspektoren und anderen). Im Dienst des Bundeslandes Wien können leitende Beamte den Hofratstitel nur durch Verleihung seitens des Bundespräsidentes, erhalten.
3) Republik (Berufstitel): Der Titel „Hofrat" kann durch den Bundespräsident, als „Berufstitel" auch an Persönlichkeiten verliehen werden, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, sich jedoch Verdienste im kulturellen Leben, in der Wirtschaft und im Sport erworben haben.