Bundesverfassung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die österreichische Bundesverfassung wurde von der Konstituierenden Nationalversammlung in Wien am 1. Oktober 1920 in deren letzter Sitzung vor der ersten Nationalratswahl beschlossen. Sie enthielt unter anderem Bestimmungen darüber, dass die Stadt Wien nunmehr auch als eigenes, aus Niederösterreich herausgelöstes Bundesland definiert werde.  
 
Die österreichische Bundesverfassung wurde von der Konstituierenden Nationalversammlung in Wien am 1. Oktober 1920 in deren letzter Sitzung vor der ersten Nationalratswahl beschlossen. Sie enthielt unter anderem Bestimmungen darüber, dass die Stadt Wien nunmehr auch als eigenes, aus Niederösterreich herausgelöstes Bundesland definiert werde.  
  
Die bis heute grundlegenden Bestimmungen zur Verfassungsordnung Österreichs bzw. Wiens traten am 10. November 1920 in Kraft. Seit damals fungierte Wien (ausgenommen die beiden Diktaturzeiten 1934-1938 und 1938-1945) auch als Land Wien. Am 10. November 1920 trat daher der Wiener Gemeinderat erstmals als Wiener Landtag zusammen und beschloss die Landesverfassung des neuen Bundeslandes, die am 18. November 1920 als Nr. 1 im neuen Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde und sofort in Kraft trat.
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Die bis heute grundlegenden Bestimmungen zur Verfassungsordnung Österreichs bzw. Wiens traten am 10. November 1920 in Kraft. Seit damals fungierte Wien (ausgenommen die beiden Diktaturzeiten 1934-1938 und 1938-1945) auch als [[Land Wien]]. Am 10. November 1920 trat daher der Wiener Gemeinderat erstmals als [[Wiener Landtag]] zusammen und beschloss die Landesverfassung des neuen Bundeslandes, die am 18. November 1920 als Nr. 1 im neuen Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde und sofort in Kraft trat.
  
 
Wien war dann eines von acht Bundesländern, bis das Burgenland im Laufe des Jahres 1921 als neuntes Bundesland dazukam.
 
Wien war dann eines von acht Bundesländern, bis das Burgenland im Laufe des Jahres 1921 als neuntes Bundesland dazukam.
  
1946 beschlossen und 1954 kundgemacht, wurden die Grenzen zwischen Wien und Niederösterreich neu gezogen: Man kehrte weder zu den bis 1938 gültigen Stadtgrenzen zurück - noch blieb es bei [[Groß-Wien]], wie es das nationalsozialistische Regime 1938 eingerichtet hatte. Die 1954 verfassungsmäßig in Kraft getretenen Stadtgrenzen beließen 17 bis 1938 niederösterreichische Ortschaften bei Wien (darunter alle heute den 23. Bezirk bildenden Siedlungen).  
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1946 beschlossen und 1954 kundgemacht, wurden die Grenzen zwischen Wien und Niederösterreich neu gezogen: Man kehrte weder zu den bis 1938 gültigen Stadtgrenzen zurück - noch blieb es bei [[Groß-Wien]], wie es das nationalsozialistische Regime 1938 eingerichtet hatte. Die 1954 verfassungsmäßig in Kraft getretenen Stadtgrenzen beließen 17 bis 1938 niederösterreichische Ortschaften bei Wien (darunter alle heute den [[Liesing|23. Bezirk]] bildenden Siedlungen).  
  
 
Seit 1994 wirken sich die in der Bundesverfassung vorgenommenen Anpassungen an den am 1. Jänner 1995 in Kraft getretretenen Beitritt Österreichs zur [[Europäische Union|Europäischen Union]] auch direkt auf Wien aus. Wien ist seit damals z. B. durch Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten.
 
Seit 1994 wirken sich die in der Bundesverfassung vorgenommenen Anpassungen an den am 1. Jänner 1995 in Kraft getretretenen Beitritt Österreichs zur [[Europäische Union|Europäischen Union]] auch direkt auf Wien aus. Wien ist seit damals z. B. durch Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten.
  
 
Siehe auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassung_%28%C3%96sterreich%29 Wikipedia: Bundesverfassung (Österreich)]
 
Siehe auch [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassung_%28%C3%96sterreich%29 Wikipedia: Bundesverfassung (Österreich)]

Version vom 21. April 2015, 20:18 Uhr

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Letzte Änderung am 21.04.2015 durch DYN.wolfgang j kraus

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Die österreichische Bundesverfassung wurde von der Konstituierenden Nationalversammlung in Wien am 1. Oktober 1920 in deren letzter Sitzung vor der ersten Nationalratswahl beschlossen. Sie enthielt unter anderem Bestimmungen darüber, dass die Stadt Wien nunmehr auch als eigenes, aus Niederösterreich herausgelöstes Bundesland definiert werde.

Die bis heute grundlegenden Bestimmungen zur Verfassungsordnung Österreichs bzw. Wiens traten am 10. November 1920 in Kraft. Seit damals fungierte Wien (ausgenommen die beiden Diktaturzeiten 1934-1938 und 1938-1945) auch als Land Wien. Am 10. November 1920 trat daher der Wiener Gemeinderat erstmals als Wiener Landtag zusammen und beschloss die Landesverfassung des neuen Bundeslandes, die am 18. November 1920 als Nr. 1 im neuen Landesgesetzblatt für Wien kundgemacht wurde und sofort in Kraft trat.

Wien war dann eines von acht Bundesländern, bis das Burgenland im Laufe des Jahres 1921 als neuntes Bundesland dazukam.

1946 beschlossen und 1954 kundgemacht, wurden die Grenzen zwischen Wien und Niederösterreich neu gezogen: Man kehrte weder zu den bis 1938 gültigen Stadtgrenzen zurück - noch blieb es bei Groß-Wien, wie es das nationalsozialistische Regime 1938 eingerichtet hatte. Die 1954 verfassungsmäßig in Kraft getretenen Stadtgrenzen beließen 17 bis 1938 niederösterreichische Ortschaften bei Wien (darunter alle heute den 23. Bezirk bildenden Siedlungen).

Seit 1994 wirken sich die in der Bundesverfassung vorgenommenen Anpassungen an den am 1. Jänner 1995 in Kraft getretretenen Beitritt Österreichs zur Europäischen Union auch direkt auf Wien aus. Wien ist seit damals z. B. durch Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten.

Siehe auch Wikipedia: Bundesverfassung (Österreich)