Aufgebot: Unterschied zwischen den Versionen

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Aufgebot. Die Verpflichtung der Wiener Bürger, „mit der Stadt zu leiden", das heißt am Gemeinwohl mitzuwirken, schloß neben der Bezahlung von Steuern und Anleihen auch militärischen Einsatz ein. Grundlage solcher Einsätze bildete schon im Mittelalter ein entsprechend verlautbartes Aufgebot, das die Bürger zur Versammlung auf bestimmten Plätzen der einzelnen Stadtviertel und erforderlichenfalls zur Besetzung bestimmter Abschnitte der Stadtbefestigung verhielt; die älteste bekannte Aufgebotliste stammt aus 1405. Seit dem 16. Jahrhundert unterstand die Stadtverteidigung grundsätzlich staatlichen Organen, denen sich das bürgerliche Aufgebot unterzuordnen hatte. Anderer Art war das [[Allgemeines Aufgebot|Allgemeine Aufgebot]] von 1797. (Richard Perger)
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Die Verpflichtung der Wiener [[Bürgerrecht|Bürger]], „mit der Stadt zu leiden", das heißt am Gemeinwohl mitzuwirken, schloß neben der Bezahlung von Steuern und Anleihen auch militärischen Einsatz ein. Grundlage solcher Einsätze bildete schon im [[Mittelalter]] ein entsprechend verlautbartes Aufgebot, das die Bürger zur Versammlung auf bestimmten Plätzen der einzelnen [[Stadtviertel]] und erforderlichenfalls zur Besetzung bestimmter Abschnitte der [[Stadtbefestigung]] verhielt; die älteste bekannte Aufgebotliste stammt aus 1405. Seit dem 16. Jahrhundert unterstand die Stadtverteidigung grundsätzlich staatlichen Organen, denen sich das bürgerliche Aufgebot unterzuordnen hatte. Anderer Art war das [[Allgemeines Aufgebot|Allgemeine Aufgebot]] von 1797.

Aktuelle Version vom 3. Juli 2023, 08:49 Uhr

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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 3.07.2023 durch WIEN1.lanm08uns

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Aufgebot.

Die Verpflichtung der Wiener Bürger, „mit der Stadt zu leiden", das heißt am Gemeinwohl mitzuwirken, schloß neben der Bezahlung von Steuern und Anleihen auch militärischen Einsatz ein. Grundlage solcher Einsätze bildete schon im Mittelalter ein entsprechend verlautbartes Aufgebot, das die Bürger zur Versammlung auf bestimmten Plätzen der einzelnen Stadtviertel und erforderlichenfalls zur Besetzung bestimmter Abschnitte der Stadtbefestigung verhielt; die älteste bekannte Aufgebotliste stammt aus 1405. Seit dem 16. Jahrhundert unterstand die Stadtverteidigung grundsätzlich staatlichen Organen, denen sich das bürgerliche Aufgebot unterzuordnen hatte. Anderer Art war das Allgemeine Aufgebot von 1797.