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Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 6.05.2014 durch WIEN1.lanm09mer

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Einbahn, Straßenzug, der nur in einer (durch entsprechende Beschilderung kenntlich gemachten) Richtung befahren werden darf; ursprünglich befand sich bei der Ausfahrt eine runde weiße Verbotstafel mit rotem Rand und schwarzer Aufschrift „Keine Einfahrt". Die älteste bekannte Einbahnregelung wurde nach der Eröffnung des Neuen Kärntnertors verfügt (1808). Die ersten Einbahn-Regelungen des 20. Jahrhunderts fallen in die 20er Jahre. Ab der 1972 für die Ringstraße verfügten Einbahn-Regelung wurde es verschiedentlich notwendig, für die Straßenbahn (ab den späten 1980er Jahren auch für Radfahrer) Ausnahmeregelungen zu treffen (Fahren gegen die Einbahn aufgrund besonderer Beschilderung gestattet).