Reichstag

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Daten zum Begriff
Art des Begriffs Begriffsklärung
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug Langes 19. Jahrhundert
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 31.03.2023 durch WIEN1.lanm08trj

Reichstag.

1) In der Verfassung des 911-1806 bestehenden Heiligen Römischen Reichs Vollversammlung der Reichsstände (Reichsfürsten und Reichsstädte) und des Reichsoberhaupts (römischer Kaiser beziehungsweise römisch-deutscher König) zwecks Beschlussfassung über Reichspolitik, Reichsverwaltung und ihre Finanzierung. Anfangs tagte der Reichstag abwechselnd in verschiedenen Reichsstädten, ab 1663 ständig in Regensburg.

2) Während der Revolution 1848 eine gewählte und am 22. Juli 1848 in Wien (Winterreitschule) konstituierte Volksvertretung für das Kaisertum Österreich (ohne Ungarn, das einen eigenen Reichstag hatte, und ohne Lombardo-Venetien); der Reichstag bestand aus 383 Abgeordneten, wurde am 22. Oktober 1848 nach Kremsier (Mähren) verlegt (Eröffnung am 22. November) und am 7. März 1849 aufgelöst (Neoabsolutismus). Siehe auch: Reichstag (1848).