Neue Donau

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Das Entlastungsgerinne im Bau (Höhe Steinsporn/Toter Grund, 1973)
Daten zum Objekt
Art des Objekts Gewässer
Datum von 1972
Datum bis
Name seit 07.05.1984
Andere Bezeichnung Entlastungsgerinne
Frühere Bezeichnung
Benannt nach
Bezirk 21, 22
Prominente Bewohner
Besondere Bauwerke
PageID 7672
GND
WikidataID
Objektbezug 1945 bis heute, Donau, Donauregulierung, Überschwemmungsgebiet, Stadtplanung
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
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Letzte Änderung am 19.03.2024 durch WIEN1.lanm08uns
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Bildunterschrift Das Entlastungsgerinne im Bau (Höhe Steinsporn/Toter Grund, 1973)


Entlastungsgerinne bei der Lobau (1974)

Neue Donau (21, 22), Entlastungsgerinne im Bereich des nach der Donauregulierung angelegten Überschwemmungsgebiets.

Nach dem Donauhochwasser von 1954 (8.-28. Juli) begannen Diskussionen um die Verbesserung des Hochwasserschutzes. Nach der Donauregulierung von 1870 bis 1875 waren drei der gesteckten Ziele (Möglichkeit der Schifffahrt zwischen Nussdorf und Albern, Zuschüttung der meisten Donaualtarme, Erleichterung des Baus von Brücken, insbesondere für den Eisenbahnverkehr) erreicht worden, der volle Hochwasserschutz aber blieb unerfüllt, wie auch die Hochwässer von 1897 und 1899 unter Beweis stellten.

Erst in den 1960er Jahren gab es erste Lösungsmodelle für dieses Problem, wobei der damalige Finanzstadtrat Felix Slavik und Stadtbaudirektor Rudolf Koller die treibenden Kräfte waren. Es ging darum, an der Stelle des Überschwemmungsgebiets ein zweites Strombett zu schaffen, das vom Hauptbett der Donau durch die neu zu schaffende Donauinsel getrennt sein sollte und in das gegebenenfalls Hochwasser eingeleitet werden konnte. Ansonsten sollte das "Entlastungsgerinne", wie das Projekt anfangs hieß, ein stehendes Gewässer sein.

Die Debatte über die Beschlussfassung zum Bau des "Entlastungsgerinnes" löste heftige politische Kontroversen aus. Der Gemeinderat fasste den entsprechenden Beschluss schließlich am 12. September 1969 gegen die Stimmen der ÖVP (die schließlich 1973 die Koalition mit der SPÖ verließ). 1972 begannen die Aushubarbeiten, die am 13. Oktober 1987 abgeschlossen werden konnten. Am 7. Mai 1984 erfolgte im Gemeinderatsausschuss für Kultur die offizielle Benennung "Neue Donau", die in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt bereits seit Anfang der 1970er Jahre verwendet worden war, nachdem die Bezeichnung "Entlastungsgerinne" für eine Bewerbung als missglückt empfunden wurde.

Die Neue Donau, die auf dem Terrain des vom Hubertusdamm begrenzten Inundationsgebiets der ersten Donauregulierung entstand, umschließt gemeinsam mit dem Donauhauptstrom die Donauinsel, die sich zu einem bedeutenden Freizeit- und Erholungszentrum entwickelt hat. Der nördlichste Teil der Neuen Donau und der Donauinsel befindet sich in Niederösterreich, steht aber eigentumsrechtlich im Besitz der Stadt Wien, seit im Zuge der Übersiedlung der niederösterreichischen Landesregierung und des niederösterreichischen Landtags nach St. Pölten, 1996/1997, Wien auf Grund einer 1995 getroffenen Vereinbarung der beiden Bundesländer für die Aufgabe seines dadurch wiederbelebten Hälfteanteils am Landhaus in der Herrengasse entschädigt wurde.

Siehe auch:

Literatur

  • Verwaltungsberichte der Stadt Wien
  • Rendezvous Wien. Vierteljahreszeitschrift für Freunde Wiens in aller Welt. Wien: Wiener Tourismusverband, 22.10.1987, S. 5