Städtisches Landwirtschaftsamt

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Daten zur Organisation
Art der Organisation Behörde
Datum von 1918
Datum bis 1920
Benannt nach
Prominente Personen
PageID 39424
GND
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Objektbezug
Quelle
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Letzte Änderung am 23.11.2022 durch WIEN1.lanm08jan

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  • Städtisches Landwirtschaftsamt (1918, bis: 1920)

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Inhalt:
  1. Quellen
  2. Literatur
  3. Siehe auch
  4. Einzelnachweise


Städtisches Landwirtschaftsamt.

Das Landwirtschaftsamt wurde mit Erlass von Februar 1918 eingerichtet.[1] Ihm oblag die Besorgung aller landwirtschaftlichen Agenden der Gemeinde Wien, die nicht in die Geschäftsführung des Magistrats als politischer Behörde fielen. Dazu zählten die Verwaltung der Eigengüter Cobenzl (19. Bezirk) und Wallhof (Laxenburg), des Pachtgutes Freiberg-Weißer Hof (Klosterneuburg) und der Betrieb auf den Privatgütern Sachsengang (Oberhausen, Stadtgemeinde Groß-Enzersdorf) und Pernhofen (bei Laa an der Thaya), die landwirtschaftliche Nützung der Lobau (22. Bezirk). Außerdem war das Landwirtschaftsamt für die Erwerbung von Landwirtschaften und den Betrieb derselben zuständig; den Betrieb der Fischzucht, den Abschluss von Anbau- und Lieferungsverträgen über landwirtschaftliche Bodenerzeugnisse, die Leitung der Kriegsgemüsegärten, die Erstattung von Gutachten sowie einschlägiger Personalangelegenheiten. Im Lauf des Jahres 1918 kamen auch noch die Aufgaben bezüglich Gemüseanbau des Bezirkswirtschaftsamtes hinzu.[2] Bereits 1920 löste man das Landwirtschaftsamt wieder auf.[3] Mit der Liquidierung wurden der bisherige Direktor Dr. Josef Stehlik und Dr. Kasimir Reisinger betraut.


Quellen


Literatur

  • Felix Czeike / Peter Csendes: Die Geschichte der Magistratsabteilungen der Stadt Wien 1902–1970. Band 2. Wien: Jugend und Volk 1972 (Wiener Schriften, 34), S. 163


Siehe auch

Städtische Ämter


Einzelnachweise

  1. Erlass vom 7. Februar 1918 (MD 8640/1917); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1918, S. 10.
  2. Erlass vom 17. Oktober 1918 (MD 8640/1917); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1918, S. 71.
  3. Erlass vom 2. Juni 1920 (MD 3488/1920); Gesetze, Verordnungen und Entscheidungen sowie normative Bestimmungen des Gemeinderates, Stadtrates und des Magistrates 1920, S. 54.