Behörde

Aus Wien Geschichte Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
Daten zum Begriff
Art des Begriffs Amtssprache
Andere Bezeichnung
Frühere Bezeichnung
Nachweisbar von
Nachweisbar bis
Objektbezug
Quelle Felix Czeike: Historisches Lexikon Wien
Export RDF-Export (Resource Description Framework) RDF
Recherche
Letzte Änderung am 9.12.2022 durch WIEN1.lanm08uns

Behörde, eine vom Staat (Bund), den Ländern oder den Gemeinden berufene Amtsstelle, die Amtsgeschäfte zu führen, aufgrund von Gesetzen Anordnungen zu erlassen beziehungsweise über deren Befolgung zu wachen hat. Man unterscheidet Verwaltungs- und Gerichtsbehörden. Die einander über- oder untergeordneten Behörden bezeichnet man als Instanzen. Die Behörde kann eine Einzelperson (Landeshauptmann, Bürgermeister) oder ein Kollegium sein (Landesregierungen, Stadtsenat, auch Landes- beziehungsweise Stadtschulrat), dem Amtsstellen zur Verfügung stehen. Die Hoheitsverwaltung gliedert sich in Österreich in drei Instanzen (Bund, Land, Bezirk beziehungsweise Stadt mit eigenem Statut). Die oberste Instanz bilden der Bundespräsident und die Bundesregierung (mit den Bundesministern), die mittlere Instanz der Landeshauptmann mit den Landesbehörden, die unterste (erste) Instanz die Bezirkshauptmannschaften (in Städten mit eigenem Statut der Magistrat) und die Gemeindeverwaltung. Der Bund kann in den Bundesländern Bundesbehörden errichten (unmittelbare Bundesverwaltung) oder die Landesbehörden mit der Durchführung bestimmter Aufgaben betrauen (mittelbare Bundesverwaltung). Da Wien zugleich Bundesland und Stadt ist, gibt es hier Behörden erster und zweiter Instanz sowie eine mittelbare Bundesverwaltung.

Siehe Kategorie:Behörde.